Von Google ⓘ
22.12.2025
leah deneu
Ich habe eine Beratung bei Timo machen dürfen. Timo hat mich sehr gut beraten und all meine Fragen beantworten können. Vielen Dank für die kompetente und nette Begleitung!

Als Justizvollzugsbeamter oder Anwärter im Justizvollzug trägst du täglich viel Verantwortung, umso wichtiger ist es, dass du auch bei deiner Gesundheitsabsicherung bestens aufgestellt bist. Doch die passende private Krankenversicherung zu finden, ist gar nicht so leicht. Die Tariflandschaft ist unübersichtlich, und viele Angebote passen nicht zu den speziellen Anforderungen deines Berufs. Genau hier setzen wir an: Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen PKV-Vergleich erhältst du eine individuelle Übersicht, abgestimmt auf deine Situation im Justizvollzugsdienst.
Egal, ob du noch in der Ausbildung steckst oder bereits verbeamtet bist, wir zeigen dir, welche Tarife dir den besten Mix aus Leistungen, Beiträgen und Beihilfeergänzung bieten. So findest du eine Absicherung, die nicht nur heute passt, sondern auch langfristig zuverlässig ist. Nutze jetzt unseren Online-Rechner und entdecke, welche Angebote für dich als Justizvollzugsbeamter infrage kommen, einfach, schnell und komplett kostenlos. Du hast Fragen? Dann ruf uns gerne unter 0201 858 954 40 an oder schreib uns, per Mail an info@optinvest.de, über WhatsApp oder direkt im Live-Chat. Dein OPTINVEST Beamte-Team, persönlich für dich da.

Als Justizvollzugsbeamter oder Anwärter im Vollzugsdienst lohnt es sich, deine Krankenversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen, besonders mit Blick auf die private Krankenversicherung. Durch deinen Anspruch auf Beihilfe zahlst du häufig weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhältst zugleich umfassendere Leistungen. Ob die freie Wahl von Fachärzten, schnellere Terminvergabe oder moderne Behandlungsmöglichkeiten, die private Krankenversicherung eröffnet dir deutlich mehr Spielraum und sorgt für eine Versorgung auf hohem Niveau. Kurz gesagt: Du sicherst dir eine Krankenversicherung, die nicht nur zu deinem Berufsalltag passt, sondern auch zu deinen persönlichen Ansprüchen.
Wichtig zu wissen: In wenigen Bundesländern erhalten Justizvollzugsbeamte nicht automatisch Beihilfe, sondern stattdessen Heilfürsorge, entweder verpflichtend oder als Wahlmöglichkeit. In Baden Württemberg besteht zum Beispiel die Wahl zwischen individueller Beihilfe und Heilfürsorge. In Hamburg ist eine Umstellung auf Heilfürsorge geplant, und in Sachsen tritt ab dem 01. Juli 2025 die Heilfürsorge für Justizvollzugsbeamte in Kraft. In den meisten anderen Bundesländern gilt weiterhin das klassische Beihilfesystem. Diese Unterschiede sind entscheidend für die Wahl deiner Krankenversicherung und sollten bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden.
Als Justizvollzugsbeamter oder Anwärter möchtest du dich nicht nur im Dienst auf Sicherheit verlassen können, auch deine Krankenversicherung sollte optimal zu dir passen. Die private Krankenversicherung kann hier eine echte Alternative sein: Dank Beihilfe zahlst du oft deutlich weniger als in der gesetzlichen Versicherung und bekommst gleichzeitig spürbar mehr Leistung. Ob du Wert auf freie Arztwahl legst, dir kurze Wartezeiten wichtig sind oder du moderne Behandlungen bevorzugst, die PKV bietet dir genau den Spielraum, den du brauchst. Sie ist eine Lösung, die deinen Berufsstatus respektiert und dir die Absicherung gibt, die du verdienst.
Als Justizvollzugsanwärter hast du die Chance, besonders günstig in die private Krankenversicherung einzusteigen. Viele Versicherer bieten dir speziell für die Ausbildungszeit stark vergünstigte Anwärtertarife, oft schon ab etwa 57 Euro im Monat. Selbst leistungsstarke Tarife mit umfangreichem Schutz liegen häufig unter 70 Euro. Für dich bedeutet das: Du sicherst dir eine hochwertige medizinische Versorgung und zahlst dabei meist weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade während der Ausbildung ist das ein klarer Vorteil, sowohl finanziell als auch in Sachen Gesundheit.
Als Justizvollzugsanwärter hast du in der privaten Krankenversicherung die Chance, deine Absicherung aktiv mitzugestalten, anders als in der gesetzlichen. Du kannst gezielt wählen, welche Leistungen dir wichtig sind, und deinen Tarif so an deine persönliche Situation anpassen. Ob dir eine komfortable Arztwahl, moderne Behandlungsmethoden oder ein möglichst niedriger Beitrag wichtig ist, die PKV bietet dir genau die Flexibilität, die du brauchst. Wer sich früh mit dem Thema beschäftigt, kann bereits im Vorbereitungsdienst eine durchdachte Entscheidung treffen und mit einem starken Versicherungsschutz in den Berufsalltag starten. Ein individueller Vergleich hilft dir dabei, das passende Angebot zu finden, unabhängig, transparent und abgestimmt auf deinen Bedarf.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet dir als Justizvollzugsanwärter oder Justizvollzugsbeamter spürbar mehr Freiheit in der medizinischen Versorgung als die gesetzliche Krankenversicherung. Du bist nicht an bestimmte Kassenärzte gebunden, sondern kannst Arzt und Klinik selbst wählen. Termine bekommst du meist schneller, Wartezeiten sind kürzer, und viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsmethoden stehen dir offen. Diese Vorteile sorgen dafür, dass du im Gesundheitsbereich keine Kompromisse eingehen musst. Gerade bei den körperlichen und psychischen Belastungen im Justizvollzug ist es beruhigend, wenn du dich auf eine starke medizinische Absicherung verlassen kannst, individuell, hochwertig und auf deine Bedürfnisse abgestimmt.
Justizvollzugsanwärter und Justizvollzugsbeamte erhalten über die Beihilfe ihres Dienstherrn einen Großteil der Kosten für medizinische Leistungen erstattet, darunter Ausgaben bei Krankheit, Pflegebedarf, Geburten, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Der verbleibende Anteil muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Für diesen Zweck gibt es sogenannte Restkostenversicherungen. Sie sind gezielt auf die Beihilfe abgestimmt und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz. Gleichzeitig hast du dadurch oft finanzielle Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle, die im Justizvollzugsdienst tätig sind, ist das eine starke und vorausschauende Lösung.
In wenigen Bundesländern hast du als Justizvollzugsbeamter Anspruch auf Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr während deiner aktiven Zeit die Kosten für ärztliche Behandlungen weitgehend übernimmt. Damit du im Ruhestand nahtlos abgesichert bist, solltest du frühzeitig eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abschließen. So sicherst du dir nicht nur deinen heutigen Gesundheitszustand, sondern vermeidest später mögliche Risikozuschläge oder Ausschlüsse.
Deine private Krankenversicherung sollte nicht nur für den Moment passen, sondern dich bestenfalls über viele Jahre begleiten, vom Start im Justizvollzugsdienst bis weit über deine aktive Laufbahn hinaus. Ein späterer Wechsel ist oft mit Herausforderungen verbunden. Gesundheitsprüfungen, Leistungseinschränkungen oder der Verlust von bereits aufgebauten Vorteilen können schnell zum Nachteil werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Lösung zu wählen, die auch langfristig zu dir und deinem Berufsweg passt. Unser speziell auf den Justizvollzug abgestimmter PKV-Vergleich unterstützt dich dabei, den Überblick zu behalten und die passende Krankenversicherung für deine Bedürfnisse zu finden. Damit du von Anfang an die richtige Entscheidung triffst, haben wir zusätzlich praktische Tipps für dich vorbereitet.
Wer online nach einer privaten Krankenversicherung sucht, stößt schnell auf unzählige Tarifrechner, mal von Vergleichsportalen, mal direkt von Versicherungen oder ihren Vertriebsstrukturen. Doch was auf den ersten Blick hilfreich wirkt, zeigt oft nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Angebots. Gerade im Justizvollzugsdienst ist es wichtig, den vollen Überblick zu haben, um eine Entscheidung zu treffen, die wirklich zu dir passt. Unser PKV-Tarif-Check schafft hier Klarheit: unabhängig, übersichtlich und auf deine Laufbahn im Justizvollzug zugeschnitten. Du bekommst nicht nur Zugang zu passenden Tarifen, sondern auch die Sicherheit, objektiv beraten zu werden, ohne Verkaufsdruck, aber mit dem Fokus auf das, was für dich wirklich zählt.
Die richtige private Krankenversicherung zu finden, ist für Justizvollzugsanwärter und Justizvollzugsbeamte gar nicht so leicht. Es gibt einige Besonderheiten, die du dabei unbedingt beachten solltest, etwa die speziellen Beihilfe-Regelungen im öffentlichen Dienst, attraktive Anwärtertarife während der Ausbildung und Tarife, die genau auf die Anforderungen im Justizvollzug zugeschnitten sind. Damit du von Anfang an optimal abgesichert bist, ist es sinnvoll, jemanden an deiner Seite zu haben, der sich mit den Rahmenbedingungen für Beamte auskennt und weiß, worauf es bei der Wahl der passenden PKV wirklich ankommt.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Tests zur privaten Krankenversicherung, wie z.B. von Stiftung Warentest, Focus Money, dem Handelsblatt, der WirtschaftsWoche, Finanztip, Check24, MORGEN & MORGEN, Franke und Bornberg und vielen weiteren. Da jede dieser Auswertungen andere Kriterien und Gewichtungen nutzt, unterscheiden sich die Testsieger oft deutlich voneinander. Außerdem verändert sich der Versicherungsmarkt ständig, wodurch viele Ergebnisse schnell nicht mehr aktuell sind.
Weil die Anforderungen an eine private Krankenversicherung stark von der jeweiligen Lebens- und Berufssituation abhängen, liefern solche Tests meist nur eine grobe Orientierung. Eine deutlich sinnvollere Lösung für dich als Justizvollzugsanwärter oder Justizvollzugsbeamter ist unser PKV-Tarifvergleich. Du bekommst eine fundierte Übersicht über passende Tarife, abgestimmt auf deine individuelle Situation im Justizvollzugsdienst, aktuell, unabhängig und genau auf deinen Bedarf zugeschnitten.
Mit einer privaten Krankenversicherung sicherst du dir Leistungen, die von Beginn an vertraglich zugesichert werden und dauerhaft Bestand haben. Das gibt dir langfristige Planungssicherheit. Durch flexible Tarifbausteine kannst du deinen Versicherungsschutz so gestalten, dass er genau zu deinem Bedarf passt, egal ob es um ambulante Arztbesuche, stationäre Behandlungen mit Wunschleistungen wie Chefarztbehandlung, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung oder Reha-Maßnahmen geht.
Gerade in der Ausbildungszeit als Justizvollzugsanwärter ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer bereits zu Beginn die richtigen Entscheidungen trifft, profitiert später von einem stabilen Schutz, der mit den Anforderungen im Berufs- und Privatleben mitwächst. Unser unabhängiger PKV-Vergleich hilft dir dabei, nicht nur günstige Tarife zu finden, sondern vor allem eine Lösung, die dich dauerhaft zuverlässig begleitet.
Wie hoch dein Beihilfeanspruch im Krankheitsfall ausfällt, richtet sich nach den Vorgaben deines Dienstherrn und diese können je nach Bundesland oder Bundesdienst deutlich voneinander abweichen. Deshalb ist es wichtig, die konkreten Regelungen genau zu kennen, denn die Unterschiede wirken sich direkt auf deine Absicherung aus.
Damit du keine Versorgungslücken hast, sollte deine private Krankenversicherung exakt zu deiner persönlichen Beihilfesituation passen. Nur wenn Tarif und Beihilfe sauber ineinandergreifen, bist du im Ernstfall wirklich gut geschützt und musst keine unnötigen Eigenanteile zahlen. Ein individueller Vergleich zeigt dir, welche PKV-Angebote nicht nur leistungsstark, sondern auch passgenau auf deinen Status im Justizvollzugsdienst abgestimmt sind.
Die Beihilfe übernimmt zwar einen großen Teil deiner Krankheitskosten, deckt aber längst nicht alles ab. Für manche Leistungen gibt es nur eine anteilige Erstattung, andere werden gar nicht berücksichtigt. Damit du in solchen Fällen nicht auf den verbleibenden Kosten sitzenbleibst, gibt es sogenannte Beihilfeergänzungstarife in der privaten Krankenversicherung. Diese schließen gezielt die Lücken, die durch die Beihilfe entstehen. Der zusätzliche Beitrag dafür ist meist überschaubar, kann dir aber langfristig erhebliche Kosten ersparen und dir Zugang zu medizinischen Leistungen sichern, die sonst teuer wären. Für Justizvollzugsanwärter und Justizvollzugsbeamte ist das eine sinnvolle Ergänzung zur Restkostenversicherung – gerade wenn du auf einen verlässlichen Rundumschutz Wert legst.
Schon während deiner Zeit als Justizvollzugsanwärter hast du die Möglichkeit, deinen privaten Krankenversicherungsschutz gezielt zu erweitern und das mit minimalem Aufwand. Eine Auslandsreisekrankenversicherung lässt sich oft bereits für weniger als einen Euro im Monat hinzufügen. So bist du auch bei Auslandsaufenthalten zuverlässig abgesichert und musst dir keine Sorgen um mögliche Behandlungskosten machen. Gerade wenn du privat gerne reist oder öfter außerhalb Deutschlands unterwegs bist, lohnt sich dieser kleine Zusatz besonders und rundet deinen Versicherungsschutz sinnvoll ab.
In der privaten Krankenversicherung kannst du selbst mitentscheiden, wie dein Beitrag ausfällt, unter anderem durch die Wahl eines Selbstbehalts. Dieser freiwillige Eigenanteil ermöglicht es dir, deine monatlichen Kosten spürbar zu reduzieren, in manchen Fällen sogar um bis zu 20 Prozent. Je nach Versicherungsgesellschaft stehen dir verschiedene Modelle zur Verfügung, aus denen du den passenden Betrag auswählen kannst. So lässt sich dein Versicherungsschutz nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell flexibel auf deine persönliche Lebenssituation abstimmen. Gerade als Justizvollzugsanwärter oder Justizvollzugsbeamter ist das eine clevere Möglichkeit, hochwertige Leistungen zu erhalten und gleichzeitig dein Budget im Blick zu behalten.
Reichst du über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei deiner privaten Krankenversicherung ein, kannst du, abhängig vom gewählten Tarif, mit einer Beitragsrückerstattung rechnen. Viele Versicherer belohnen dich dafür, dass du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, mit einer Rückzahlung eines Teils deiner Beiträge. Welche Arztbesuche dennoch möglich sind, ohne dass du diesen Bonus verlierst, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Wir unterstützen dich gerne dabei, genau die Tarife zu finden, die zu deinem Alltag im Justizvollzugsdienst passen und bei denen sich Zurückhaltung beim Einreichen von Rechnungen finanziell für dich lohnt.
Dein Gesundheitszustand hat großen Einfluss darauf, wie du in die private Krankenversicherung startest. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto besser sind in der Regel die Konditionen, mit niedrigeren Beiträgen und umfassenderen Leistungen. Vor Vertragsbeginn findet fast immer eine Gesundheitsprüfung statt. Wenn du später den Tarif oder sogar den Anbieter wechseln möchtest, kann eine erneute Prüfung nötig sein. Je nach gesundheitlicher Entwicklung kann das zu Nachteilen führen, zum Beispiel durch Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Deshalb ist es sinnvoll, dich schon als Justizvollzugsanwärter intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und direkt einen Tarif zu wählen, der auch in Zukunft zu deiner Lebens- und Berufssituation passt. Auf diese Weise sicherst du dir nicht nur gute Konditionen, sondern auch langfristige Stabilität bei deiner Absicherung.
Nicht nur du als Justizvollzugsbeamter profitierst von der Beihilfe, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch deine Familie. Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder können beihilfeberechtigt sein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, etwa abhängig vom Einkommen des Partners oder der Anzahl der Kinder im Haushalt. Weil für berücksichtigungsfähige Angehörige in der Regel keine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht, können auch sie in den Genuss einer privaten Krankenversicherung kommen. Das bringt viele Vorteile mit sich: bessere Leistungen, ein individuell abgestimmter Versicherungsschutz und oft sogar geringere Beiträge durch die Kombination mit der Beihilfe. Mit unserem unabhängigen Vergleich findest du nicht nur eine passende PKV für dich selbst, sondern auch leistungsstarke und faire Tarife für deine Familie, genau abgestimmt auf eure jeweilige Lebenssituation.
In manchen Bundesländern, etwa in Berlin oder Baden-Württemberg, gibt es neben der klassischen Beihilfe auch das Modell der pauschalen Beihilfe. Hier übernimmt der Dienstherr keinen Anteil mehr an einzelnen Gesundheitskosten, sondern beteiligt sich stattdessen pauschal an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, meist in Höhe von rund 50 Prozent. Was auf den ersten Blick unkompliziert wirkt, bringt jedoch Einschränkungen mit sich, vor allem bei der Auswahl und dem Umfang der Leistungen.
Für dich als Justizvollzugsbeamter oder Anwärter spielt dieses Modell keine Rolle, denn im Justizvollzugsdienst gelten weiterhin die klassischen Beihilfevorschriften. Das bedeutet: Ein Großteil deiner Krankheitskosten wird direkt durch die Beihilfe abgedeckt, den Rest ergänzt du idealerweise mit einer privaten Krankenversicherung, die genau zu deiner Situation passt. Auch wenn die pauschale Beihilfe immer wieder Thema in der öffentlichen Diskussion ist, betrifft sie dich nicht. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit den richtigen PKV-Tarifen zu beschäftigen, abgestimmt auf die Beihilfe und deinen Berufsalltag im Justizvollzug. Wir stehen dir dabei gerne mit Erfahrung und persönlicher Beratung zur Seite.
Als Justizvollzugsbeamter profitierst du von einer besonderen Absicherung im Krankheitsfall, entweder durch die Heilfürsorge oder durch die Beihilfe. Die Beihilfe ist ein eigenständiges System der Krankenfürsorge, das auf der gesetzlichen Fürsorgepflicht deines Dienstherrn beruht und sich aus dem besonderen Dienstverhältnis ergibt. Gesetzlich geregelt ist sie auf Bundesebene durch Paragraf 78 des Bundesbeamtengesetzes, während die einzelnen Bundesländer eigene Vorgaben in ihren Beamtengesetzen festlegen. Wenn du beihilfeberechtigt bist, übernimmt dein Dienstherr einen prozentualen Anteil an medizinisch notwendigen Kosten, zum Beispiel bei Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Vorsorgeuntersuchungen oder im Pflegefall. Die Beihilfe funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip: Du zahlst Rechnungen zunächst selbst und reichst sie anschließend zur Erstattung ein. Die Höhe der Erstattung variiert je nach Familienstand, Status und Bundesland, liegt aber meist zwischen 50 und 80 Prozent. Da nicht alle Kosten abgedeckt sind, ist eine ergänzende private Krankenversicherung in Form einer Restkostenversicherung sinnvoll und in vielen Fällen notwendig, um eine vollständige Absicherung sicherzustellen. Ob für dich die Beihilfe oder Heilfürsorge gilt, hängt von verschiedenen Faktoren wie deinem Bundesland, deinem Status als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sowie der konkreten Ausgestaltung deines Dienstverhältnisses im Justizvollzug ab. Näheres dazu erfährst du nachstehend.
Justizvollzugsbeamte mit Beihilfeanspruch müssen nur den Teil ihrer Gesundheitskosten absichern, der nach Abzug der Beihilfeleistungen offenbleibt. Dadurch fallen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung deutlich niedriger aus als bei gesetzlich oder privat vollversicherten Angestellten, die sämtliche Kosten selbst absichern müssen. Weil die private Absicherung lediglich das verbleibende finanzielle Risiko abdeckt, spricht man bei diesen speziell für Beamte entwickelten Tarifen auch von einer Restkostenversicherung. Diese beihilfekonformen Tarife sind auf die Bedürfnisse im Beamtenverhältnis zugeschnitten und bieten eine hochwertige medizinische Versorgung bei vergleichsweise günstigen Beiträgen, eine sinnvolle und langfristig stabile Lösung für eine umfassende Absicherung im Justizvollzugsdienst.
Das Beihilferecht für Justizvollzugsbeamte ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Dienstherrn und Bundesland ab. Für Beamte im Bundesdienst bildet das Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung die rechtliche Grundlage. Für Justizvollzugsbeamte der Bundesländer gelten die entsprechenden Landesbeamtengesetze, die sich oft an den Bundesvorgaben orientieren, aber durch bundeslandspezifische Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden. Dadurch können sich je nach Bundesland Unterschiede bei der Höhe der Beihilfesätze, den erstattungsfähigen Leistungen sowie bei besonderen Regelungen ergeben. In bestimmten Bundesländern wird Justizvollzugsbeamten anstelle der Beihilfe die freie Heilfürsorge gewährt, bei der der Dienstherr die Kosten für medizinische Leistungen vollständig trägt. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, besteht sogar ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe in Kombination mit privater Krankenversicherung. Dieses Wahlrecht gilt sowohl für Justizvollzugsanwärter als auch für Beamte im Vollzugs- oder Werkdienst und muss bei Dienstantritt schriftlich erklärt werden. Welche Absicherung konkret für dich gilt, richtet sich nach deinem Bundesland, deinem Status und der Art deiner Tätigkeit im Justizvollzug. Welche Versorgung in deinem Fall gilt, erfährst du nachstehend.
Justizvollzugsanwärter: Heilfürsorge oder Beihilfe (Wahlrecht)
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Heilfürsorge oder Beihilfe (Wahlrecht)
Quellen:
§ 79 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW):
(1) Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes und Werkdienstes im Justizvollzug sowie im Abschiebungshaftvollzug erhalten auf Antrag Heilfürsorge. Das Antragsrecht besteht bei erstmaliger Berufung in das Beamtenverhältnis oder bei Wechsel in den Vollzugs- oder Werkdienst.
Erläuterung:
In Baden-Württemberg haben Justizvollzugsanwärter sowie ausgebildete Justizvollzugsbeamte mit Beginn ihres Dienstverhältnisses ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen freier Heilfürsorge und dem klassischen Beihilfesystem. Dieses Wahlrecht wird bei Eintritt in das Beamtenverhältnis ausgeübt. Entscheiden sich die Beamten für die Heilfürsorge, übernimmt das Land die vollständigen Kosten der medizinisch notwendigen Versorgung. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht dann nicht mehr. Die Entscheidung gilt dauerhaft, ein Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) § 2 Absatz 1:
Beihilfeberechtigt sind Beamtinnen, Beamte und Dienstanfänger – Beihilfe umfasst Leistungen in Krankheits-, Pflege- und Vorsorgefällen
§ 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG):
Heilfürsorge gewährt nur für Polizei und Bereitschaftspolizei, nicht für Justizvollzugsbeamte
Erläuterung:
In Bayern ist für Justizvollzugsanwärter sowie Justizvollzugsbeamte auf Probe und auf Lebenszeit ausschließlich das klassische Beihilfesystem vorgesehen. Die Landesbeihilfe deckt einen Teil der Krankheits- und Vorsorgekosten ab, während der verbleibende Betrag durch private Krankenversicherung getragen wird. Eine staatliche Heilfürsorge wird für den Justizvollzugsdienst nicht gewährt.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
§ 76 Absatz 5 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG BE):
Auf Antrag wird die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags freiwillig gesetzlich Versicherter als pauschale Beihilfe übernommen
Verordnung über die pauschale Beihilfe (SenFin Berlin):
Aktive Beamtinnen und Beamte sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, können sich freiwillig versichern und erhalten auf Antrag pauschale Beihilfe zur GKV
Erläuterung:
In Berlin besteht für Justizvollzugsanwärter und Justizvollzugsbeamte seit 2020 das reguläre Beihilfesystem. Zusätzlich wurde ein Modell eingeführt, bei dem die Beihilfe pauschal zur Hälfte des GKV-Beitrags gewährt wird. Ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht nicht. Die individuelle Beihilfe oder die pauschale Variante können gewählt werden. Familiäre Angehörige erhalten wie üblich individuelle Beihilfeübernahme. Eine staatliche Komplettübernahme der Krankheitskosten (Heilfürsorge) ist im Justizvollzugsdienst nicht vorgesehen.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG Brandenburg) § 114:
Freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für Polizeivollzugsbeamte – der Justizvollzugsdienst wird darin nicht erwähnt
Fachinformationen zur Krankenversorgung für Beamte in Brandenburg: Justizvollzugsbeamte müssen sich ergänzend zur Beihilfe privat krankenversichern, da keine Heilfürsorge vorgesehen ist
Erläuterung:
In Brandenburg besteht für Justizvollzugsanwärter und Justizvollzugsbeamte ausschließlich Anspruch auf Beihilfe. Die gesetzliche Grundlage zur Heilfürsorge (§ 114 LBG Brandenburg) ist auf Polizeivollzugsbeamte beschränkt. Angehörige des Justizvollzugsdienstes erhalten demnach eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten durch die Beihilfe und müssen sich zur Abdeckung der Restkosten privat versichern. Eine staatliche Heilfürsorge existiert für diese Berufsgruppe nicht.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Bremisches Beamtengesetz § 80:
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für Beamtinnen und Beamte sowie ihre Angehörigen—Zuständig für zur Heilfürsorge befähigte Berufsgruppen (wie Justizvollzug) ist das Beihilfesystem vorgesehen
Beihilfesystem Bremen (dbb-Informationen):
50 % Beihilfe für aktive Beamte (70 % Ehepartner, 80 % Kinder); pauschale Beihilfe auf Antrag möglich
Erläuterung:
In Bremen gibt es für Justizvollzugsanwärter und ‑beamte keine Heilfürsorge. Stattdessen gilt das klassische Beihilfesystem: 50 % der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten werden erstattet. Bei Ehepartnern sind es 70 %, bei Kindern 80 %. Seit 2020 besteht zudem die Möglichkeit, eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 % des Krankenversicherungsbeitrags zu beantragen und damit auf die Einzelbeihilfe zu verzichten.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Hamburgisches Beamtengesetz § 5 (ab August 2018):
Heilfürsorge wird nur für Polizei- und Feuerwehrbeamte gewährt; Justizvollzugsdienst ist ausdrücklich ausgeschlossen
Pressemitteilung dbb Hamburg (30. April 2025):
Koalitionsvertrag von SPD und Grünen enthält den Plan, Heilfürsorge für den Justizvollzug einzuführen – derzeit wird die Umsetzung geprüft
Drucksache 22/842 (Hamburger Bürgerschaft):
Senat prüft laut Ausschussbeschluss (2020) weiterhin die Einführung von Heilfürsorge für den Justizvollzug; organisatorische und haushaltsrechtliche Fragen sind noch offen
Erläuterung:
Aktuell erhalten Justizvollzugsanwärter und ‑beamte in Hamburg nur Beihilfe, keine Heilfürsorge. Die Landesregelung für Heilfürsorge beschränkt sich ausdrücklich auf Polizei und Feuerwehr. Allerdings sieht der neue Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vor, Heilfürsorge für den Justizvollzug einzuführen. Das wurde vom dbb Hamburg bestätigt. Eine parlamentarische Prüfung läuft bereits, insbesondere in Bezug auf Aufwand und Kosten, aber bislang wurde noch kein Gesetz verabschiedet.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Hessisches Beamtengesetz § 114:
Für die Beamten im Justizvollzug gelten die §§ 111 und 112 entsprechend – die Heilfürsorgevorschriften dieser Paragraphen beziehen sich aber nicht auf den Justizvollzug.
Regierungspräsidium Kassel – Beihilfeninformation:
Die Beihilfe zur Absicherung von Krankheit, Pflege, Geburt und Tod wird allen Landesbeamten gewährt, da keine Heilfürsorge vorgesehen ist.
Erläuterung:
In Hessen gibt es weder für Justizvollzugsanwärter noch für Justizvollzugsbeamte auf Probe oder Lebenszeit ein Heilfürsorge‑System. Stattdessen gilt durchgehend die klassische Beihilfe: Das Land übernimmt einen Anteil der Krankheits‑ und Pflegekosten, während der Rest privat – meist beihilfekonform über eine PKV – versichert wird. Die Beihilfe wird abhängig von familiärer Situation gestaffelt und ergänzt die Gesundheitsversorgung effizient, jedoch ohne staatliche Komplettübernahme im Krankheitsfall.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
§ 112 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V):
Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten
§ 115 LBG M-V (Strafvollzug):
Für die Beamten des Strafvollzugsdienstes gelten die §§ 108 und 109 entsprechend; Heilfürsorgeregelungen aus § 112 gelten nicht für den Justizvollzug
Wissenschaftlicher Dienst Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/5620):
Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Ausweitung der Heilfürsorge auf den Justizvollzug verzichtet, da hier keine erhöhten Berufsrisiken wie bei Polizei oder Feuerwehr vorliegen
Erläuterung:
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Justizvollzugsanwärter und -beamte weder während der Ausbildung noch im aktiven Dienst einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die einschlägige Regelung des § 112 LBG gilt ausschließlich für Polizeivollzugsbeamte. Obwohl § 115 LBG für den Strafvollzugsdienst auf andere Vorschriften verweist, erfolgt keine Übertragung der Heilfürsorge. Laut parlamentarischer Begründung erkennt der Gesetzgeber für den Justizvollzug kein vergleichbares Gefährdungspotenzial, sodass die klassische Beihilfe vorgesehen ist. Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten, den verbleibenden Anteil müssen die Beamten über eine private Krankenversicherung abdecken.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Niedersächsisches Beamtengesetz § 80 und § 116:
§ 80 regelt Beihilfeanspruch für Beamte, § 116 regelt Justizvollzugsbeamte – es fehlt ein Verweis auf Heilfürsorge, daher gilt nur Beihilfe
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV):
Heilfürsorge ist nur für Polizeivollzugsbeamte vorgesehen; Justizvollzugsbeamte haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge
Erläuterung:
In Niedersachsen erhalten Justizvollzugsanwärter sowie Beamte im Justizvollzugsdienst ausschließlich Beihilfe. Das Gesetz (§ 116 NBG) regelt zwar Besonderheiten des Justizvollzugsdienstes (z. B. Altersgrenzen), enthält jedoch keine Heilfürsorgevorschrift. Somit besteht kein Anspruch auf freie Heilfürsorge. Beamte erhalten anteilige Erstattung ihrer Krankheitskosten durch Beihilfe und müssen sich zur Absicherung der übrigen Kosten privat versichern oder ergänzend gesetzlich versichert sein.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Landesbeamtengesetz NRW § 75 und § 112:
Das Beamtenrecht regelt für Justizvollzugsbeamte ausschließlich das Beihilfesystem; ein Verweis auf Heilfürsorge besteht nicht. Die freie Heilfürsorge (§ 112 LBG-NRW) gilt ausschließlich für Polizeivollzugsbeamte.
BSBD‑NRW (Landesverband):
Es läuft eine Initiative zur Einführung eines Wahlrechts zwischen freier Heilfürsorge und Beihilfe für den Vollzugs- und Werkdienst, allerdings sind derzeit erst Anhörungen und Prüfungen im Gang.
Erläuterung:
In Nordrhein‑Westfalen erhalten Justizvollzugsanwärter und ‑beamte ausschließlich Beihilfe zur Krankenversorgung während der gesamten aktiven Dienstzeit. Die Heilfürsorgeregelung bezieht sich lediglich auf Polizeivollzugsbeamte (§ 112 LBG‑NRW) und umfasst nicht den Justizvollzugsdienst. Eine Heilfürsorge für Häftlinge besteht zwar, dies betrifft jedoch nicht das Personal.
Gewerkschaftliche Vertreter aus dem Strafvollzug setzen sich aktuell für ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe ein – nach dem Vorbild anderer Bundesländer – doch bislang wurde kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Diskussion ist in einer frühen Phase, es liegen bisher lediglich parlamentarische Anhörungen und politische Prüfungen vor.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/2738 (25. März 2022):
Der Landtag fordert die Einführung der freien Heilfürsorge und ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe für Justizvollzugsbeamte.
Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/3373 (2. Juni 2022):
Beschreibt bestehende Finanz- und Versorgungslücke bei Justizvollzugsbeamten in der Beihilfe, zeigt jedoch, dass Heilfürsorgepflicht derzeit nicht umgesetzt ist.
Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz §§ 113a, 114 (gültig ab 30. Juni 2024):
Regelungen zur Heilfürsorge beziehen sich aktuell nur auf Polizei- und Feuerwehrbeamte; Justizvollzug wird nicht genannt.
Erläuterung:
In Rheinland‑Pfalz haben Justizvollzugsanwärter und ‑beamte gegenwärtig nur Anspruch auf Beihilfe . Der Beihilfezuschuss übernimmt einen Teil der Krankheitskosten (z. B. rund 50 %), der Rest muss privat abgesichert werden. Obwohl der Landtag in mehreren Drucksachen (z. B. 18/2738 und 18/3373) die Einführung freier Heilfürsorge mit Wahlrecht gefordert hat, wurde kein entsprechendes Gesetz beschlossen. Das aktuelle Landesbeamtengesetz sieht Heilfürsorge lediglich für Polizei- und Feuerwehrbeamte vor – Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte werden ausdrücklich nicht erfasst.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Saarländische Beihilfeverordnung § 2 Absatz 1:
Beihilfeberechtigt sind Beamte und Beamtenanwärter – Beihilfe umfasst Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Vorsorgefälle
Versicherungsinformationen Saarland:
Der Dienstherr im Saarland gewährt keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe – üblicherweise 50 %, bei Familien mit ≥ 2 Kindern 70 %, bei Kindern 80 %.
Saarländisches Beamtengesetz § 61 Absatz 1 Satz 4:
Auf Heilfürsorge beruhende Leistungen oder Kostenerstattung sind laut Gesetz nur in Ausnahmefällen vorgesehen; für reguläre Dienstbezüge greift die Beihilfe.
Erläuterung:
In Saarland erhalten Justizvollzugsanwärter und -beamte ausschließlich Beihilfe. Es besteht kein Anspruch auf freie Heilfürsorge. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab – in der Regel 50 % für Beamte, bis zu 70 % für Paare mit zwei oder mehr Kindern und 80 % für Kinder. Restkosten müssen privat oder durch eine ergänzende Versicherung abgedeckt werden. Eine generelle Heilfürsorge ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (ab 1. Juli 2025 neu verbeamtet): Heilfürsorge
Justizvollzugsbeamte (bereits im Dienst vor dem 1. Juli 2025): Wahlrecht Heilfürsorge oder Beihilfe
Quellen:
Sächsisches Beamtengesetz § 135:
Heilfürsorge wird gewährt – allerdings ausschließlich für Polizeivollzugsbeamte
Sächsisches Beamtengesetz § 143 (ab 1. Juli 2025):
Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst erhalten in entsprechender Anwendung von § 135 Heilfürsorge
Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (§ 164b, ab 1. Juli 2025):
Regelt Übergangsregelung mit Wahlrecht innerhalb von drei Monaten für bestehende Beamte, ob sie auf Heilfürsorge verzichten möchten.
Erläuterung:
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (ab 1. Juli 2025 neu verbeamtet): Heilfürsorge
Justizvollzugsbeamte (bereits im Dienst vor dem 1. Juli 2025): Wahlrecht Heilfürsorge oder Beihilfe
Quellen:
Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt – geplanter neuer § 135:
Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst sollen ab dem 1. Juli 2025 grundsätzlich Anspruch auf Heilfürsorge erhalten.
Nach § 164a wird folgender § 164b eingefügt:
„§ 164b - Übergangsregelung zur Gewährung von Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugsdienstes sowie in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen
Die am 1. Juli 2025 in der Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung sowie der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizvollzugsdienst beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie die Beamtinnen und Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2, die voraussichtlich dauerhaft als Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleiter verwendet werden, können innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab dem 1. Juli 2025 einmalig erklären, dass sie Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen werden. Die Erklärung bedarf der Schriftform und ist gegenüber der zuständigen Ernennungsbehörde abzugeben. Sie kann nicht widerrufen werden.“
Erläuterung:
Bis einschließlich 30. Juni 2025 gilt für Justizvollzugsanwärter sowie für neu verbeamtete Kräfte ausschließlich die Beihilfe. Ab dem 1. Juli 2025 werden alle neu in den Justizvollzugsdienst eintretenden Beamtinnen und Beamten automatisch in die Heilfürsorge übernommen. Bereits vor dem 1. Juli 2025 tätige Justizvollzugsbeamte erhalten ein einmaliges Wahlrecht und können sich innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die Heilfürsorge entscheiden. Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben und unwiderruflich.
Quelle zum Gesetz:
revosax.sachsen.de/vorschrift/20785-Gesetz-zur-Staerkung-der-Verfassungstreue-im-oeffentlichen-Dienst-und-zur-weiteren-Aenderung-dienstrechtlicher-Vorschriften
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein § 112:
Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge; Justizvollzugsbeamte sind nicht genannt.
Schleswig-Holsteinische Beihilfeverordnung § 1–2:
Beihilfeberechtigung gilt für Beamtinnen und Beamte; Leistungen werden für Aufwendungen bei Krankheit, Geburt, Vorsorge und Pflege übernommen.
Erläuterung:
In Schleswig-Holstein besteht für Justizvollzugsanwärter und -beamte – unabhängig vom Dienststatus – ausschließlich Anspruch auf Beihilfe. Eine Heilfürsorge ist im Landesbeamtengesetz nur für Polizeivollzugsbeamte vorgesehen. Das Beihilfesystem übernimmt anteilig medizinisch notwendige Kosten. Eine vollständige Kostenübernahme im Sinne einer freien Heilfürsorge ist für den Justizvollzugsdienst derzeit nicht vorgesehen.
Justizvollzugsanwärter: Beihilfe
Justizvollzugsbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Beihilfe
Quellen:
Thüringer Beamtengesetz § 72:
Beamtinnen, Beamte und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Vorsorgefällen
Thüringer Beihilfeverordnung § 7:
Beihilfefähige Aufwendungen sind medizinisch notwendig, angemessen und nicht ausgeschlossen
Erläuterung:
In Thüringen besteht sowohl für Justizvollzugsanwärter als auch für Justizvollzugsbeamte im aktiven Dienst ausschließlich ein Anspruch auf Beihilfe. Die gesetzlichen Grundlagen regeln, dass die Krankheits- und Pflegekosten anteilig vom Land übernommen werden, während die verbleibenden Kosten privat abzusichern sind. Eine Heilfürsorge für Angehörige des Justizvollzugsdienstes ist nicht vorgesehen.
Die beihilferechtlichen Vorgaben für Justizvollzugsbeamte variieren je nach Bundesland in vielen Einzelheiten. Unterschiede bestehen unter anderem bei der Erstattung von Krankenhausleistungen, zahnärztlicher Versorgung inklusive Zahnersatz und Kieferorthopädie, Medikamenten, Heilmitteln, Hilfsmitteln, Sehhilfen, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Auch bei Pflegeleistungen, Eigenanteilen, Kostendämpfungspauschalen und Belastungsgrenzen gibt es je nach Landesrecht abweichende Regelungen. Der Beihilfebemessungssatz, also der prozentuale Anteil der erstattungsfähigen Krankheitskosten, liegt abhängig von persönlichen Umständen und länderspezifischen Vorschriften meist zwischen fünfzig und neunzig Prozent. Darüber hinaus wird durch die Beihilfeverordnung geregelt, wer im Justizvollzugsdienst beihilfeberechtigt ist und ob Familienangehörige einbezogen werden können. Für Aufwendungen, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind, empfiehlt sich häufig eine ergänzende private Krankenversicherung, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Justizvollzugsbeamte erhalten im Gegensatz zu tariflich beschäftigten Angestellten in der Regel keine direkte Beteiligung ihres Dienstherrn an den Krankenversicherungsbeiträgen. Stattdessen sind sie entweder beihilfeberechtigt oder haben, abhängig vom jeweiligen Bundesland, Anspruch auf Heilfürsorge. Diese wird in mehreren Ländern insbesondere für Anwärter oder bestimmte Funktionen im Justizvollzugsdienst gewährt und übernimmt die Krankheitskosten vollständig, wodurch keine zusätzliche Krankenversicherung notwendig ist. Mit dem Ende der Heilfürsorge, meist bei der Verbeamtung auf Lebenszeit, erfolgt in der Regel der Wechsel in das Beihilfesystem. In einigen Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, zwischen individueller und pauschaler Beihilfe zu wählen. Die individuelle Beihilfe erstattet einen festen Anteil der tatsächlich entstandenen Gesundheitskosten, während die pauschale Beihilfe als regelmäßiger Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag gewährt wird. Dieser beträgt meist fünfzig Prozent des nachgewiesenen Beitrags und wird unabhängig von konkreten Krankheitskosten monatlich ausgezahlt.
Wenn du als Justizvollzugsbeamter die pauschale Beihilfe in Erwägung ziehst, solltest du beachten, dass diese Entscheidung endgültig ist und auch für beihilfeberechtigte Angehörige gilt. Während die individuelle Beihilfe einen festen Anteil der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten erstattet, ist die pauschale Beihilfe auf fünfzig Prozent des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt und kann insbesondere in der privaten Krankenversicherung geringer ausfallen. Zusätzlich werden Beitragsrückerstattungen häufig auf den Zuschuss angerechnet, was den tatsächlichen Vorteil reduzieren kann. Ein späterer Wechsel des Dienstherrn kann zu Problemen führen, wenn dort keine pauschale Beihilfe angeboten wird. Auch im Ruhestand kann es durch weitere beitragspflichtige Einkünfte zu höheren Kosten kommen. Für Justizvollzugsbeamte, die während ihrer aktiven Zeit Heilfürsorge erhalten, stellt sich diese Wahlmöglichkeit meist erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Da ein Wechsel nachträglich nicht möglich ist, sollte die Entscheidung mit Blick auf die langfristigen Folgen sehr sorgfältig getroffen werden. In vielen Fällen empfiehlt sich die individuelle Beihilfe, da sie in der Regel mehr Flexibilität und langfristig finanzielle Vorteile bietet.
Die Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe ist von zahlreichen persönlichen und finanziellen Faktoren abhängig und sollte gut überlegt sein. Um mögliche Nachteile zu vermeiden und eine fundierte Wahl zu treffen, ist es empfehlenswert, sich frühzeitig von einem qualifizierten Versicherungsmakler beraten zu lassen, der auf die Absicherung von Beamten spezialisiert ist. Eine fachkundige Beratung hilft dabei, die individuellen Bedürfnisse sowie die langfristigen Auswirkungen beider Optionen realistisch einzuschätzen und die Lösung zu finden, die am besten zur eigenen Lebenssituation passt.
Lass uns mit dem Wichtigsten beginnen: Die perfekte private Krankenversicherung für alle Justizvollzugsanwärter gibt es nicht. So unterschiedlich wie Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine PKV. Was für den einen ideal ist, passt für den anderen vielleicht überhaupt nicht. Deine gesundheitliche Vorgeschichte, deine Erwartungen an den Leistungsumfang und natürlich dein finanzieller Rahmen spielen eine zentrale Rolle bei der Auswahl. Deshalb solltest du dich nicht allein auf Tests aus Magazinen oder Tipps von Kollegen verlassen. Solche Empfehlungen können zwar einen groben Überblick geben, reichen aber nicht aus, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Denn was dir wirklich weiterhilft, ist ein Vergleich, der auf deine persönliche Situation zugeschnitten ist. Der Markt bietet dir viele Möglichkeiten: Rund 40 private Krankenversicherungen haben spezielle Tarife für Beamte und Anwärter im Programm, darunter bekannte Gesellschaften wie Allianz, Signal Iduna, Barmenia, Debeka, HanseMerkur oder HUK-Coburg. Jeder Anbieter setzt dabei andere Schwerpunkte, sei es bei den Leistungen, den Beiträgen oder der Bewertung von Vorerkrankungen. Genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Ein professioneller Vergleich hilft dir dabei, nicht nur irgendeinen Tarif zu wählen, sondern genau den, der langfristig zu dir und deinem Weg im Justizvollzug passt. Wir unterstützen dich dabei – persönlich, transparent und mit viel Erfahrung. Damit du gut abgesichert in deine Zukunft starten kannst.
Mit unserem kostenlosen Tarifvergleich findest du ganz unkompliziert die private Krankenversicherung, die wirklich zu dir und deinem Weg im Justizvollzug passt. Ob du noch in der Ausbildung bist oder bereits als Justizvollzugsbeamter im Dienst, der Tarif-Check liefert dir eine transparente Übersicht über passende Anbieter, Leistungen und Beiträge. Du siehst auf einen Blick, welche Optionen es gibt und welcher Versicherungsschutz zu deinen persönlichen Anforderungen und deiner Laufbahn passt. So triffst du eine fundierte Entscheidung und sicherst dir eine Absicherung, auf die du dich vom Start bis zum Ruhestand verlassen kannst.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist ein wichtiger Schritt, vor allem, wenn du als Justizvollzugsanwärter oder bereits als Justizvollzugsbeamter im Dienst stehst. Es geht dabei nicht nur um deinen Gesundheitsschutz, sondern auch um klare Unterschiede bei Leistungen, Beiträgen und Vertragsbedingungen. Gerade bei so vielen Tarifen und Anbietern fällt es oft schwer, den Durchblick zu behalten.
Wenn du noch unsicher bist, welcher Tarif zu deiner Situation passt, Fragen zur Beihilfe oder zu bestimmten Versicherungen hast oder einfach jemanden suchst, der sich im Justizvollzugsdienst auskennt, wir stehen dir zur Seite. Mit viel Erfahrung, persönlicher Beratung und einem klaren Blick auf das, was wirklich zählt. Gemeinsam finden wir die Absicherung, die dich zuverlässig durch deinen Berufsalltag und darüber hinaus begleitet. Natürlich kostenlos, unverbindlich und immer auf Augenhöhe. Wir freuen uns darauf, dich zu unterstützen.
Die Kosten für deine private Krankenversicherung als Justizvollzugsanwärter richten sich ganz nach deiner persönlichen Situation, also zum Beispiel danach, wie alt du beim Einstieg bist, welchen Gesundheitszustand du mitbringst und welche Leistungen dir wichtig sind. Weil du beihilfeberechtigt bist, musst du nicht den kompletten Versicherungsschutz privat abdecken, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Dafür bieten viele Versicherer spezielle Anwärtertarife an, die oft deutlich günstiger sind als die gesetzliche Krankenversicherung, bei gleichzeitig besseren Leistungen. Wenn du dich frühzeitig darum kümmerst, sicherst du dir nicht nur niedrige Beiträge, sondern vermeidest auch mögliche Zuschläge durch spätere Gesundheitsrisiken. Beispielsweise starten Anwärtertarife bereits bei etwa 57 Euro pro Monat. Ein 30-jähriger verbeamteter Justizvollzugsbeamter mit 50 Prozent Beihilfe zahlt je nach Tarif durchschnittlich zwischen 191 und 311 Euro im Monat.
Wenn du dich als Justizvollzugsanwärter oder später als Justizvollzugsbeamter privat versichern möchtest, kommt es darauf an, dass dein Tarif genau zu deinem Beihilfeanspruch passt. Eine Vollversicherung brauchst du nicht, entscheidend ist eine passende Restkostenversicherung, die die Lücken zur Beihilfe sinnvoll ergänzt. Doch nicht nur der grundsätzliche Aufbau des Tarifs zählt, sondern auch die Details. Achte auf Leistungen, die dir im Alltag wirklich weiterhelfen, wie die freie Wahl deiner Ärztinnen und Ärzte, eine solide Absicherung im Krankenhaus, guter Zahnersatz und sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen. Besonders wichtig ist auch, dass dein Tarif mit deiner Lebenssituation Schritt halten kann, denn Flexibilität kann später viel ausmachen. Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses hat ebenfalls Einfluss auf den Beitrag. Wer früh startet und gesund ist, sichert sich meist bessere Konditionen und spart auf lange Sicht Geld. Am Ende zählt jedoch nicht nur der Preis, sondern ob die Leistungen wirklich zu dir passen. Wenn du Unterstützung brauchst, helfen wir dir gerne weiter – persönlich und abgestimmt auf deinen Weg im Justizvollzug.
Als Justizvollzugsbeamter hast du eine besondere Ausgangsposition, wenn es um deine Krankenversicherung geht. Durch deinen Beamtenstatus bekommst du Beihilfe vom Staat, dein Dienstherr trägt also einen erheblichen Teil deiner Krankheitskosten. Je nach Lebenssituation sind das in der Regel fünfzig Prozent, mit Kindern oder im Ruhestand sogar bis zu siebzig Prozent. Den verbleibenden Anteil sicherst du über eine private Krankenversicherung ab, die auf die Beihilfe abgestimmt ist. Du brauchst daher keine vollständige Absicherung, sondern eine sogenannte Restkostenabsicherung. Diese ist meist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung und bietet dir gleichzeitig hochwertige Leistungen. Zwar ist auch eine freiwillige gesetzliche Absicherung möglich, doch in den meisten Fällen lohnt sich das nicht, da du dort den vollen Beitrag selbst zahlst und häufig auf Leistungen verzichtest, die in der privaten Absicherung enthalten sind. Mit der privaten Krankenversicherung sicherst du dir kurze Wartezeiten, die freie Arztwahl und Zugang zu moderner medizinischer Versorgung. In wenigen Bundesländern erhältst du als Justizvollzugsbeamter statt Beihilfe sogenannte Heilfürsorge. In diesem Fall übernimmt dein Dienstherr während deiner aktiven Dienstzeit fast alle Krankheitskosten. Eine zusätzliche Absicherung brauchst du dann nur für bestimmte Bereiche wie Zahnersatz oder Auslandsaufenthalte. Mit Beginn des Ruhestands entfällt die Heilfürsorge jedoch, und du musst dich dann selbst krankenversichern. Um deinen Gesundheitszustand und günstige Beiträge zu sichern, ist es sinnvoll, frühzeitig eine Anwartschaft abzuschließen.
Als Justizvollzugsbeamter gehörst du zum beihilfeberechtigten Personenkreis. Das bedeutet, dein Dienstherr übernimmt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten. In der Regel liegt dieser bei 50 Prozent. Mit Kind oder im Ruhestand kann sich der Beihilfesatz sogar auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Die genaue Höhe hängt von deinem Familienstand und deinem Status im Dienst ab. Für die Kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind, brauchst du eine ergänzende private Krankenversicherung. Wichtig ist dabei, dass der gewählte Tarif exakt auf die Beihilfevorschriften abgestimmt ist, wie sie im öffentlichen Dienst gelten. Eine klassische Vollversicherung ist nicht nötig. Stattdessen reicht eine sogenannte Restkostenversicherung, die speziell dafür gedacht ist, den offenen Teil zu übernehmen. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bringt dir dieses Modell klare Vorteile. In der GKV müsstest du den Beitrag vollständig selbst zahlen, da sich der Dienstherr daran nicht beteiligt. Gleichzeitig sind die Leistungen dort oft weniger flexibel und individuell. Mit einer privaten Krankenversicherung profitierst du gleich mehrfach. Du sicherst dir nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch bessere Leistungen, kurze Wartezeiten, freie Arztwahl und eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Deshalb entscheiden sich viele Justizvollzugsbeamte bewusst für die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung, weil sie langfristig mehr Stabilität und Qualität bietet. Wenn du dir noch unsicher bist, welcher Tarif zu deiner Situation passt, unterstützen wir dich gerne mit individueller Beratung.
Justizvollzugsbeamte tragen im Dienst eine besondere Verantwortung, bei der es schnell zu Situationen kommen kann, in denen versehentlich ein Schaden entsteht. Wer im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit eine Pflicht verletzt und dadurch einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet gemäß Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich persönlich. Allerdings geht diese Haftung im Außenverhältnis in der Regel auf den Dienstherrn über, wie Artikel 34 des Grundgesetzes vorsieht.
Kommt es jedoch zu einem Schaden infolge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann der Dienstherr im Innenverhältnis Regress nehmen. Diese Möglichkeit ist auf Bundesebene durch Paragraf 75 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Demnach müssen Beamte, die ihre Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen, den entstandenen Schaden dem Dienstherrn ersetzen. Bei gemeinsam verursachten Schäden haften die Beteiligten gesamtschuldnerisch. Für Justizvollzugsbeamte im Landesdienst enthält Paragraf 48 des Beamtenstatusgesetzes vergleichbare Regelungen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen vor erheblichen finanziellen Belastungen und sichert das private Vermögen wirksam ab.
Für eine persönliche Regresspflicht ist kein Vorsatz nötig, grobe Fahrlässigkeit reicht aus. Die Höhe möglicher Schadenersatzforderungen ist nicht begrenzt und kann insbesondere bei Personenschäden sehr hoch ausfallen.
Wie eine Privathaftpflicht im privaten Bereich schützt eine Diensthaftpflichtversicherung Justizvollzugsbeamte und Anwärter bei Schäden, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen. Sie springt ein, wenn durch ein Fehlverhalten Personen, Sachen oder Vermögenswerte Dritter zu Schaden kommen. Der Beitrag ist meist sehr gering und richtet sich nach dem Aufgabenbereich, dem gewünschten Leistungsumfang, der Versicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung. Schon für unter zehn Euro im Jahr kann ein Basisschutz abgeschlossen werden. Zusätzlich kann auch der Verlust von Dienstschlüsseln abgesichert werden, was insbesondere bei Schließanlagen sinnvoll ist. Angesichts des unbegrenzten Haftungsrisikos bei grober Fahrlässigkeit ist diese Absicherung für Justizvollzugsbedienstete dringend zu empfehlen.
Für Justizvollzugsbeamte gilt die gesetzliche Regelung zur Dienstunfähigkeit nach Paragraf 44 des Bundesbeamtengesetzes. Danach ist ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Aufgaben im Justizvollzug zu erfüllen. Auch dann, wenn innerhalb eines halben Jahres länger als drei Monate kein Dienst möglich war und keine Besserung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, kann eine Dienstunfähigkeit angenommen werden.
Sollten Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen, ist der betroffene Beamte verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörde einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wird es aus medizinischer Sicht für notwendig gehalten, kann auch eine längere Beobachtung erfolgen. Die Untersuchung darf nur durch einen Amtsarzt oder durch einen von der zuständigen Behörde anerkannten Gutachter durchgeführt werden, wie in Paragraf 48 des Bundesbeamtengesetzes vorgesehen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Entscheidung über eine mögliche Ruhestandsversetzung auf einer fundierten medizinischen Einschätzung beruht.
Das Verfahren bei Dienstunfähigkeit regelt § 47 BBG wie folgt: Hält der Dienstvorgesetzte den Bediensteten aufgrund eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand für dienstunfähig und ist eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder liegen die Voraussetzungen für die begrenzte Dienstfähigkeit nicht vor, teilt er dem Betroffenen mit, dass die Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist. Dabei sind die Gründe für die Versetzung in den Ruhestand anzugeben. Der Betroffene kann innerhalb eines Monats Einwendungen erheben. Danach entscheidet die für die Ernennung zuständige Behörde über die Versetzung in den Ruhestand mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Versetzungsverfügung ist dem Betroffenen schriftlich zuzustellen. Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Besoldung einbehalten, die das Ruhegehalt übersteigt. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich in diesem Fall nach den erzielten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der geleisteten ruhegehaltfähigen Dienstzeit, gegebenenfalls verringert um einen Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Bezug des Ruhegehalts.
Justizvollzugsbeamte haben erst dann Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit nachweisen können. Diese Wartezeit ist in Paragraf 50 des Bundesbeamtengesetzes geregelt, für Landesbeamte gilt Paragraf 32 des Beamtenstatusgesetzes. Ist diese Frist bei Eintritt der Dienstunfähigkeit nicht erfüllt, besteht in der Regel kein Versorgungsanspruch. Betroffen sind vor allem Beamte auf Probe, auf Widerruf und neu verbeamtete Kräfte auf Lebenszeit. In solchen Fällen kann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Für Beamte auf Probe gilt zudem: Eine Ruhestandsversetzung ist nur möglich, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine dienstliche Ursache wie einen Unfall oder eine Erkrankung im Dienst entstanden ist. Bei privaten Ursachen, etwa einem Freizeitunfall, entfällt der Anspruch. Bei einer anerkannten Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls kann ein Unterhaltsbeitrag von zwei Dritteln der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gezahlt werden, auch wenn die Wartezeit nicht erfüllt wurde.
Kann ein Justizvollzugsbeamter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nur noch eingeschränkt ausüben, kommt eine begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht. Diese liegt vor, wenn die Aufgaben weiterhin übernommen werden können, jedoch nur noch für mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit. Das Amt bleibt dabei unverändert. Die wöchentliche Arbeitszeit wird entsprechend reduziert. Auch die Besoldung passt sich an und wird im gleichen Verhältnis gekürzt, wie es der tatsächlichen Arbeitszeit entspricht. Zusätzlich kann ein Ausgleich gezahlt werden, der nicht in die spätere Versorgung eingeht. Die rechtliche Grundlage dafür bildet Paragraf 45 des Bundesbeamtengesetzes, für Landesbeamte gelten ähnliche Vorschriften nach Paragraf 27 des Beamtenstatusgesetzes.
Dienstunfähigkeit bedeutet nicht nur gesundheitliche Einschränkungen, sondern oft auch erhebliche finanzielle Belastungen. Laut dem Statistischen Bundesamt wurde im Jahr 2021 rund jeder sechste Beamte aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in den Ruhestand versetzt. Das zeigt, wie real das Risiko ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen und zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente. Zusätzlich entfällt die Beitragszahlung. Gerade für Anwärter, Referendare und Bedienstete ohne Ruhegehaltsanspruch ist diese Absicherung besonders sinnvoll.
Wünscht du dir hierzu weitere Informationen oder eine individuelle Beratung? Dann komm gerne auf uns zu.
In diesem Artikel haben wir dir die wichtigsten Punkte rund um die private Krankenversicherung im Justizvollzug aufgezeigt. Ziel war es, dir Klarheit zu verschaffen, damit du besser einschätzen kannst, worauf es ankommt, ganz gleich ob du noch im Vorbereitungsdienst bist oder bereits als Justizvollzugsbeamter tätig. Wenn du herausfinden möchtest, welcher Tarif wirklich zu dir passt, nutze einfach unseren kostenfreien und unverbindlichen Vergleich. Er hilft dir dabei, den Überblick zu behalten und die richtige Entscheidung zu treffen, abgestimmt auf deine persönliche Situation und deine Pläne im Justizvollzugsdienst. Und wenn du Fragen hast oder dir eine individuelle Beratung wünschst, stehen wir dir jederzeit zur Seite. Persönlich, unabhängig und mit dem Blick fürs Wesentliche, damit du die Absicherung bekommst, die langfristig zu dir passt.
Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 konzentrieren wir uns auf die Beratung von Justizvollzugsbeamten, Referendaren und Beamten – insbesondere in den Bereichen Versicherungen, Geldanlage und Finanzierung. Unser Gründer, Mirko Feller, kennt den öffentlichen Dienst aus eigener Erfahrung. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann hat er Berufsschullehramt studiert und war selbst mehrere Jahre als Lehrer tätig. Gemeinsam mit unserem Team bringen wir über 50 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst mit. Wir wissen genau, worauf es bei der Absicherung und finanziellen Planung während deiner Ausbildung und im weiteren Beamtenverhältnis ankommt – und welche Lösungen wirklich zu dir passen. Mehrere tausend Kundinnen und Kunden vertrauen bereits auf unsere individuelle Beratung auf Augenhöhe. Das großartige Feedback, das wir dafür erhalten, bestärkt uns in unserem Anspruch, immer das Beste für dich herauszuholen. Wenn auch du von unserer Erfahrung profitieren möchtest, freuen wir uns sehr auf den Austausch mit dir – und darauf, gemeinsam die passende Absicherung und Finanzstrategie für deine Laufbahn zu finden.


Projektmanagerin
Spezialistin HR


Spezialistin für Kundenservice


Leiter Onlinemarketing


Fachconsultant Humanmedizin




Leiterin Kundenservice
Finanz- & Versicherungsspezialistin


Spezialistin für Kundenservice
Spezialistin für Sachversicherungen


Social Media Manager
Content Creator
Eventmanager




Geschäftsführer
Leiter Beratung Heilberufe
Finanz- & Versicherungsspezialist


Social Media Manager
Content Creator


Geschäftsführer
Leiter Beratung Beamte & öD
Finanz- & Versicherungsspezialist


Spezialistin für Kundenservice
Spezialistin für Risikoprüfung


Finanz- & Versicherungsspezialist


Geschäftsführer
Leiter Unternehmensentwicklung
Justiziar


Finanz- & Versicherungsspezialist




Du möchtest Teil des OPTINVEST-Teams werden? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!



Lass uns deine Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf dich!