Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, bieten während des Referendariats als Alternative zur individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an. In diesem Modell erhält der Beihilfeberechtigte keinen direkten Zuschuss zu seinen Krankheitskosten, sondern stattdessen einen maximal 50-prozentigen Zuschuss zu seinem tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Referendare ist die pauschale Beihilfe in den meisten Fällen nicht vorteilhaft und bringt einige Fallstricke mit sich. Daher wird sie nur selten genutzt. Viele Bundesländer, darunter Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bieten diese Option gar nicht erst an. Da die Wahl der pauschalen Beihilfe in der Regel für die gesamte Dienstzeit unwiderruflich ist, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Ein gründlicher Vergleich der Beiträge und Leistungen mit der privaten Krankenversicherung ist essenziell. Eine Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsspezialisten hilft dabei, die langfristigen Auswirkungen richtig einzuschätzen.