Private Krankenversicherung für Beamte in Hessen
Dein Weg zur passenden Beihilfe-PKV
In Hessen hängt die Absicherung im Krankheitsfall vom Beamtenstatus ab. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 80 Hessisches Beamtengesetz (HBG) sowie die Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Polizeianwärter und Polizeivollzugsbeamte erhalten grundsätzlich Beihilfe, mit Ausnahme bestimmter Dienstgrade bei der Bereitschaftspolizei, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Diese endet beim Wechsel in andere Bereiche oder mit Eintritt in den Ruhestand. Für Feuerwehranwärter, Feuerwehrbeamte, Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare sowie den Justizvollzug gilt dagegen von Anfang an ausschließlich die Beihilfe, ergänzt durch eine private Restkostenversicherung. Der Beihilfebemessungssatz beträgt für Ehepartner in Hessen grundsätzlich siebzig Prozent, sofern die Einkommensgrenze von 23.208 Euro im vorletzten Kalenderjahr nicht überschritten wurde (§ 92 HBG). Kinder werden in der Regel mit achtzig Prozent berücksichtigt, sofern sie kindergeldberechtigt und berücksichtigungsfähig sind (§ 80 HBG). Beamte selbst erhalten je nach Status zwischen fünfzig und siebzig Prozent Beihilfe, während Referendare im Vorbereitungsdienst üblicherweise einen Bemessungssatz von siebzig Prozent haben. Die verbleibenden Kosten müssen in allen Fällen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Damit unterscheidet sich die Absicherung auch in Hessen nach Status und familiärer Situation. Während die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt, ist für den Rest eine beihilfekonforme private Krankenversicherung notwendig. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Lehrkräfte, Referendare und andere Beamte meist nachteilig, da sie nicht auf das Beihilfesystem abgestimmt ist und in der Regel zu höheren Beiträgen führt.
Unser unabhängiger Vergleichsrechner hilft Beamtinnen und Beamten in Hessen, die passende Restkostenversicherung zu finden – individuell abgestimmt auf Laufbahn, Familienstand und persönlichen Bedarf. Du hast Fragen zu Tarifen, Anbietern oder zur Beihilfe in NRW? Dann ruf uns gerne unter 0201 858 954 40 an oder schreibe uns eine Nachricht an info@optinvest.de