Beihilfe für Beamte in Hamburg
Anspruch, Grundlagen und aktuelle Optionen
In Hamburg ist die Beihilfe im Hamburgischen Beamtengesetz und der Beihilfeverordnung verankert. Sie übernimmt je nach Status und Familienstand einen großen Teil der Krankheitskosten, die restlichen Aufwendungen sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung ab. Rechnungen werden zunächst selbst bezahlt und anschließend zur Erstattung eingereicht.
Für Polizei und Feuerwehr gilt eine Besonderheit: Anwärter und aktive Beamte erhalten Heilfürsorge, die die Krankheitskosten vollständig abdeckt. Diese endet mit dem Ruhestand, danach greift die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Justizvollzugsbeamte und Lehrer haben dagegen ausschließlich Anspruch auf Beihilfe.
Seit dem 1. August 2018 gibt es in Hamburg außerdem die pauschale Beihilfe. Dabei zahlt die Stadt einen Zuschuss zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Vollversicherung. Wer dieses Modell wählt, verzichtet dauerhaft auf den klassischen Beihilfeanspruch.
Beihilfe in Hamburg für Beamte und ihre Angehörigen
Anspruchsregelungen für Ehepartner und Lebenspartner
In Hamburg profitieren nicht nur Beamte selbst von der Beihilfe, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Die Beihilfe übernimmt dabei einen großen Teil der Gesundheits- und Pflegekosten, die verbleibenden Aufwendungen werden durch eine private Krankenversicherung abgedeckt. Ob ein Partner beihilfeberechtigt ist, hängt vor allem von der Einkommenssituation ab. Nach der Hamburgischen Beihilfeverordnung gilt in der Regel eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro im vorletzten Kalenderjahr. Liegt das Einkommen darunter, kann der Ehepartner oder Lebenspartner Beihilfe erhalten. Damit bietet die Hamburger Regelung Familien die Möglichkeit, Gesundheitskosten spürbar zu reduzieren. Da sich die gesetzlichen Vorgaben ändern können, ist es sinnvoll, die aktuellen Bestimmungen regelmäßig zu überprüfen und im Zweifel bei der zuständigen Beihilfestelle nachzufragen. So stellst du sicher, dass deine Familie bestmöglich abgesichert ist.
Krankenversicherung für die Polizei in Hamburg
Heilfürsorge für Anwärter und Beamte sowie Sonderregelungen
In Hamburg ist die Krankenversicherung für Polizeianwärter und Polizeivollzugsbeamte in § 112 Hamburgisches Beamtengesetz geregelt. Polizeianwärter im Vorbereitungsdienst erhalten Heilfürsorge, die ihre Krankheitskosten vollständig abdeckt. Eine Anrechnung auf die Anwärterbezüge findet dabei nicht statt. Auch verbeamtete Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge. Im Unterschied zu Anwärtern wird sie jedoch als geldwerter Vorteil auf die Besoldung angerechnet. Ein paralleler Anspruch auf Beihilfe besteht nicht, da die Heilfürsorge alle notwendigen Gesundheitskosten abdeckt. Eine Besonderheit stellt die Reformphase dar: Zum 1. Januar 2005 wurde die freie Heilfürsorge in Hamburg zunächst abgeschafft und durch Beihilfe ersetzt. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 kehrte die Stadt zur Heilfürsorge zurück. Für Polizeibeamte, die in dieser Übergangszeit eingestellt wurden, gilt weiterhin das Beihilfesystem, sofern sie nicht in die Heilfürsorge gewechselt sind. Mit Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge. Pensionierte Polizeibeamte wechseln automatisch in die Beihilfe und sichern die verbleibenden Restkosten über eine private Krankenversicherung. Welche Variante im Einzelfall gilt, hängt somit maßgeblich vom Einstellungsjahr sowie der persönlichen Lebenssituation ab.
Krankenversicherung für Referendare in Hamburg
Beihilfe, pauschale Beihilfe und GKV-Pflicht im Überblick
Die Krankenversicherung von Referendaren in Hamburg hängt entscheidend davon ab, ob sie in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden oder nicht. Referendare, die als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eintreten, sind beihilfeberechtigt. Sie erhalten einen festen Beihilfesatz, der einen großen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Die verbleibenden Kosten sichern sie über eine private Restkostenversicherung ab.
Seit dem 1. August 2018 können Referendare in Hamburg alternativ die pauschale Beihilfe wählen. In diesem Modell zahlt die Stadt Hamburg einen Zuschuss zu den Beiträgen einer gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Vollversicherung. Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe muss rechtzeitig beantragt werden, gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung und ist unwiderruflich. Mit diesem Schritt verzichten Referendare dauerhaft auf den Anspruch auf individuelle Beihilfe.
Wer nicht in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wird – beispielsweise im Rahmen eines angestellten oder berufsbegleitenden Referendariats – hat in Hamburg keinen Anspruch auf Beihilfe. In diesen Fällen besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für angehende Referendare, die zuvor privat versichert waren, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Sie sorgt dafür, dass ein späterer Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Erhalt des ursprünglichen Eintrittsalters möglich bleibt.
Für Referendare in Hamburg ist es daher besonders wichtig, die Optionen frühzeitig zu prüfen. Ob individuelle Beihilfe mit privater Restkostenversicherung oder pauschale Beihilfe mit GKV – die Entscheidung hat langfristige Konsequenzen. Eine gut überlegte Wahl stellt sicher, dass die persönliche Situation während des Referendariats und darüber hinaus optimal abgesichert ist.
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