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22.12.2025
leah deneu
Ich habe eine Beratung bei Timo machen dürfen. Timo hat mich sehr gut beraten und all meine Fragen beantworten können. Vielen Dank für die kompetente und nette Begleitung!

Den passenden Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) als Lehrer oder Lehramtsanwärter zu finden, kann eine echte Herausforderung sein: Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß und die Wahl des richtigen Anbieters erfordert eine gründliche Analyse. Als erfahrene Spezialisten für Lehrkräfte unterstützen wir dich gerne mit unserem kostenlosen PKV-Vergleich – speziell für Lehrer und Lehramtsanwärter. Mit unserem unverbindlichen und kostenfreien Vergleich kannst du eine fundierte Entscheidung treffen und die für dich beste private Krankenversicherung mit optimalen Leistungen und günstigen Beiträgen auswählen. So profitierst du als Lehrer oder bereits während deines Lehramtsreferendariats von den Preis- und Leistungs-Vorteilen der Kombination aus der Beihilfe und einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung. Nutze unseren kostenlosen und unverbindlichen PKV-Online-Rechner für einen transparenten Vergleich aller relevanten Versicherer, Tarife und Leistungen. Wähle den Versicherungsschutz, der exakt zu deinen individuellen Bedürfnissen passt, und sichere dir als Lehrer oder Lehramtsanwärter alle Vorteile der Beihilfe für Beamte.
Du bist Lehramtsanwärter oder Lehrer und hast Fragen zu unserem PKV-Vergleich, zur Beihilfe-Krankenversicherung oder zu einzelnen Anbietern bzw. Tarifen? Du hast auf dieser Seite nicht alle Informationen gefunden, die du gesucht hast, oder wünschst dir weitere Hinweise auf Basis deiner persönlichen Situation? Dann ruf uns einfach unter 0201 858 954 40 an oder schreib uns eine Nachricht - an unsere E-Mail-Adresse info@optinvest.de, per WhatsApp oder im Live-Chat auf unserer Website - ganz wie du magst. Wir sind gerne für dich da. Dein Spezialisten-Team von OPTINVEST Beamte.

Als Lehrer oder angehender Lehrer im Referendariat oder Vorbereitungsdienst kannst du in der privaten Krankenversicherung (PKV) von vielen Vorteilen profitieren. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet dir die PKV vor allem eine günstigere Beitragsstruktur durch die Beihilfe, eine bessere medizinische Versorgung mit hochwertigen Leistungen und mehr Flexibilität bei der Wahl von Ärzten und Behandlungsmethoden. Nutze folgende Vorzüge:
Nur etwa 20 % der in Deutschland lebenden Menschen haben die Möglichkeit, sich privat statt gesetzlich zu versichern. Zu diesem privilegierten Kreis gehören auch Lehramtsanwärter und Lehrer. Aufgrund der zahlreichen Vorteile, des ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe entscheiden sich jedes Jahr viele angehende und verbeamtete Lehrer nach einem Vergleich für die PKV – nicht nur während des Referendariats, sondern auch langfristig.
Spezielle Tarife für Lehramtsanwärter machen die private Krankenversicherung während des Referendariats besonders attraktiv und kostengünstig. Diese sogenannten Ausbildungstarife sind bereits ab 57 Euro im Monat erhältlich. Selbst leistungsstarke Premium-Tarife werden von einigen Versicherern für unter 70 Euro monatlich angeboten. Dadurch profitieren Lehramtsanwärter nicht nur von den umfangreicheren Leistungen der PKV, sondern zahlen oft sogar weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Lehramtsanwärter in der privaten Krankenversicherung (PKV) ihre Leistungen und Tarif-Bausteine individuell an ihre Absicherungswünsche anpassen und vertraglich für die Zukunft sichern. Durch die gezielte Auswahl der gewünschten Leistungen lässt sich der PKV-Beitrag flexibel gestalten. Ein professioneller, unabhängiger Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Sei vorausschauend, vergleiche die Angebote der Versicherer und triff schon während deines Vorbereitungsdienstes bzw. Referendariats die besten Entscheidungen für deine Absicherung.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – keine festgelegten Obergrenzen für Behandlungsleistungen und keine Einschränkung der Arztwahl auf Vertragsärzte. Privatversicherte profitieren somit von einer erstklassigen medizinischen Versorgung mit schnellen Terminen, kurzen Wartezeiten, freier Arzt- und Krankenhauswahl sowie modernsten Behandlungsmethoden. Nutze als Lehrer, Lehramtsanwärter oder Referendar diese entscheidenden Vorteile der PKV und sichere dir die bestmögliche Gesundheitsversorgung.
Im Rahmen der individuellen Beihilfe übernimmt der Dienstherr für Lehramtsanwärter und Beamte – die sogenannten Beihilfeberechtigten – einen Teil der Kosten für Krankheit, Pflege, Geburten, Früherkennung und Schutzimpfungen. Dadurch muss nur der verbleibende Anteil über eine Krankenversicherung abgedeckt werden. Speziell auf die Beihilfe abgestimmte private Krankenversicherungstarife, auch als Restkostenversicherungen bekannt, bieten Lehramtsanwärtern und Lehrern erhebliche Einsparmöglichkeiten und gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz.
Idealerweise begleitet dich deine private Krankenversicherung ein Leben lang – vom Referendariat über deine Beamtenlaufbahn bis in die Pension. Ein späterer Wechsel des Versicherers oder Tarifs kann mit Nachteilen verbunden sein. Daher ist es wichtig, schon als Lehramtsanwärter eine fundierte und zukunftssichere Entscheidung zu treffen. Mit unserem PKV-Vergleich für Lehrer und Lehramtsanwärter erhältst du einen umfassenden Überblick über die speziellen Tarife für Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit und ihre jeweiligen Leistungen und Beiträge. Ergänzend können die folgenden Tipps bei deiner Auswahl sehr hilfreich sein:
Online stehen zahlreiche PKV-Rechner zur Verfügung – sowohl von neutralen Vergleichsportalen als auch direkt von privaten Krankenversicherern oder deren Vertretern. Wichtig ist, dass du auf einen objektiven und transparenten Vergleich aller verfügbaren Tarife achtest. Nur so erhältst du eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Unser PKV-Tarif-Check bietet dir genau diese neutrale Marktübersicht, sodass du den besten Tarif für deine individuelle Situation auswählen kannst.
Bei der Wahl der optimalen privaten Krankenversicherung für Lehrer und Lehramtsanwärter gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Dazu gehören unter anderem die geltenden Beihilfevorschriften, spezielle Tarife für das die Zeit des Referendariats mit vergünstigten Konditionen sowie maßgeschneiderte Angebote für Referendare. Um die beste Absicherung zu finden, solltest du für deinen PKV-Vergleich und deine persönliche Beratung idealerweise einen Anbieter wählen, der sich auf die Bedürfnisse von Beamten spezialisiert hat.
PKV-Tests gibt es mittlerweile in großer Zahl – etwa von Stiftung Warentest (Finanztest), Focus Money, Handelsblatt, WirtschaftsWoche, Finanztip, Check24, MORGEN & MORGEN, Franke und Bornberg sowie vielen weiteren Anbietern. Da diese Tests unterschiedliche Kriterien und Gewichtungen anlegen, werden oft verschiedene Versicherer oder Tarife als Testsieger ausgezeichnet. Zudem führen Marktveränderungen und neue Tarifangebote dazu, dass Testergebnisse schnell veralten können.
Da die Anforderungen an eine private Krankenversicherung individuell sehr unterschiedlich sind, bieten solche Tests meist nur eine grobe Orientierung. Eine bessere Lösung für dich: Nutze unseren PKV-Tarifvergleich für Lehramtsanwärter und Lehrer und erhalte so schnell und einfach eine aktuelle, umfassende Marktübersicht, die genau auf deine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit verbindlich garantiert. Durch flexible Tarifbausteine kannst du verschiedene Versorgungsbereiche individuell anpassen – etwa für ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung mit Chefarzt-Behandlung und Rooming-In, professionelle Zahnreinigung, zahntechnisches Material, Reha-Maßnahmen und vieles mehr.
Um die beste Balance zwischen Beitrag und Leistungen zu finden, solltest du idealerweise bereits als Lehramtsanwärter einen unabhängigen PKV-Vergleich nutzen. Dabei lohnt es sich, nicht nur aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen, sondern auch Leistungen einzuplanen, die für dich langfristig von Bedeutung sein könnten. So sicherst du dir von Anfang an eine optimale Absicherung.
Doch auch wenn du dein Referendariat bereits abgeschlossen hast und bereits privat krankenversichert bist, kann dir unser Vergleich möglicherweise günstigere und/oder bessere Alternativen aufzeigen.
Welche ärztlichen Leistungen durch die Beihilfe abgedeckt sind und in welchem Umfang deine Krankheitskosten übernommen werden, richtet sich nach den geltenden Beihilfevorschriften. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen den Regelungen des Bundes und der einzelnen Bundesländer.
Daher ist es wichtig, bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung darauf zu achten, dass der Tarif optimal auf die für dich geltenden Beihilfevorschriften abgestimmt ist. Nur mit einer beihilfekonformen PKV kannst du sicherstellen, dass deine Absicherung ideal ergänzt wird und du keine unnötigen Mehrkosten tragen musst. Ein sorgfältiger Vergleich hilft dir, den passenden Tarif für deine individuelle Situation zu finden.
Nicht alle Gesundheitsleistungen sind durch die Beihilfe abgedeckt. Einige medizinische Kosten, z. B. für Brillen, den Heilpraktiker oder Zahnersatz, werden entweder gar nicht oder nur teilweise erstattet. Um diese Lücken zu schließen, bieten viele private Krankenversicherer spezielle Beihilfeergänzungstarife an. Diese Tarife sorgen dafür, dass du auch für nicht oder nur eingeschränkt beihilfefähige Leistungen optimal abgesichert bist. Der zusätzliche Beitrag für einen Beihilfeergänzungstarif ist meist gering, kann dir aber langfristig erhebliche finanzielle Vorteile und eine umfassendere medizinische Versorgung sichern.
Auch im Rahmen dieses Beihilfe-Ergänzungstarifs gibt es erbehliche Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherern, die wir dir in unserem Vergleich gerne übersichtlich aufzeigen.
Lehrer und Lehramtsanwärter können ihre private Krankenversicherung oft schon für einen geringen Aufpreis mit zusätzlichen Leistungen erweitern. So ist beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung bereits für weniger als einen Euro pro Monat erhältlich. Mit solchen Ergänzungen sicherst du dir auch außerhalb Deutschlands einen umfassenden Schutz und kannst unbesorgt reisen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein Selbstbehalt grundsätzlich optional und kann individuell vereinbart werden. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung lassen sich die monatlichen Beiträge teils um bis zu 20 % senken. Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Versicherer und Tarif und kann in unterschiedlichen Stufen angepasst werden, sodass du die Kostenstruktur deiner PKV optimal auf deine persönlichen Bedürfnisse abstimmen kannst.
Wenn du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen deiner privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmst, bieten einige Versicherer je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung an. Das bedeutet im Grundsatz, dass du einen Teil deiner gezahlten Beiträge zurückerhältst, wenn du keine Rechnungen bei der Versicherung einreichst. Die Höhe der Beitragsrückerstattung beträgt bei Lehramtsanwärtern und Referendaren oft bis zu 6 Monatsbeiträge pro Kalenderjahr; bei Lehrern meist 2 bis 4 Monatsbeiträge. Außerdem kannst du bei einigen Versicherern sogar bestimmte Rechnungen, z. B. für die Vorsorge, die professionelle Zahnreinigung oder Impfungen, einreichen, und trotzdem zusätzlich die Beitragsrückerstattung erhalten. Gerne helfen wir dir dabei, die passenden Tarife zu vergleichen und ein Angebot zu finden, das optimal zu deinen Bedürfnissen passt.
Dein Gesundheitszustand in den Jahren vor Vertragsabschluss spielt in der privaten Krankenversicherung eine entscheidende Rolle für die Höhe deines Beitrags und die Konditionen deines Versicherungsschutzes. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder du beim Abschluss der PKV bist, desto günstiger sind deine Beiträge.
Vor der Aufnahme in die PKV erfolgt zudem eine Gesundheitsprüfung. Solltest du später den Versicherer oder Tarif wechseln wollen, kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein, die unter Umständen zu höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen führt. Daher lohnt es sich, bereits als Lehramtsanwärter oder Referendar die beste PKV mit langfristig passenden Konditionen zu wählen, um spätere Wechsel zu vermeiden.
Doch auch, wenn du bereits privat krankenversichert bist, kann sich unser Vergleich und ggf. ein Wechsel des Versicherers lohnen, weil ein Teil deiner möglicherweise bereits gebildeten Alterungsrückstellungen, der sog. Übertragungswert, zum neuen privaten Krankenversicherer mitgenommen werden kann. Während des Referendariats bildest du wahrscheinlich ohnehin noch keine Alterungsrückstellungen, sodass ein Wechsel deiner PKV dann, was dein Eintrittsalter angeht, unkritisch für dich wäre.
Angehörige von Beihilfeberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe erhalten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs hängt davon ab, ob es sich um berücksichtigungsfähige Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner oder um Kinder handelt.
Da beihilfeberechtigte Angehörige oft nicht verpflichtet sind, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, können sie in den meisten Fällen ebenfalls von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren. Mit unserem Versicherungsvergleich findest du schnell und unkompliziert die beste private Krankenversicherung – auch für deine berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, bieten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Diese unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten Beihilfeberechtigte und gegebenenfalls deren Angehörige auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Lehramtsanwärter und Lehrer ist die pauschale Beihilfe in den meisten Fällen nicht vorteilhaft, da sie oft mit Nachteilen und Fallstricken verbunden ist. Daher entscheiden sich nur wenige Beamte für dieses Modell. Zudem wird die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern angeboten – beispielsweise gibt es sie in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht.
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut überlegt sein. Es ist ratsam, die Beiträge und Leistungen der GKV mit denen der PKV zu vergleichen und sich im Vorfeld von einem erfahrenen Versicherungsspezialisten für Beamte beraten zu lassen, um langfristig die beste Entscheidung zu treffen.
Das Wichtigste vorweg: DIE beste private Krankenversicherung für Lehrer gibt es nicht – genauso wenig wie das eine beste Auto, das perfekte Outfit oder das ideale Urlaubsziel für jeden. Welche PKV und welcher Tarif für dich am besten geeignet sind, hängt von deiner individuellen Situation und deinen persönlichen Anforderungen an die Krankenversicherung ab. Daher sollten allgemeine Testergebnisse aus Fachzeitschriften oder Empfehlungen von Freunden und Bekannten stets mit einem professionellen, objektiven Vergleich abgeglichen werden. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine PKV genau auf deine Absicherungswünsche zugeschnitten ist. In Deutschland bieten rund 40 private Krankenversicherer Tarife für Lehramtsanwärter und Beamte an – darunter Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Debeka, HanseMerkur, HUK-Coburg, LVM, Signal Iduna, R+V und VRK (Versicherer im Raum der Kirchen). Jede dieser Versicherungen hat verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen im Angebot. Zudem bewerten die Versicherer bestehende Diagnosen bei der Gesundheitsprüfung teils unterschiedlich, sodass sich die Aufnahmebedingungen erheblich unterscheiden können.
Ein gründlicher Vergleich ist daher unerlässlich, um eine PKV zu finden, die optimal zu deinen Bedürfnissen passt.
Wir empfehlen dir daher aus unserer langjährigen Erfahrung das folgende Vorgehen:
Nutze unseren kostenlosen Vergleich, um schnell und einfach die besten PKV-Tarife für Lehrer und Lehramtsanwärter zu finden. Mit unserem Tarif-Check erhältst du eine transparente Übersicht über die verschiedenen Anbieter und kannst den optimalen Versicherungsschutz passend zu deinen individuellen Bedürfnissen auswählen. Vergleiche jetzt unverbindlich alle Tarife und sichere dir die beste private Krankenversicherung für deine Zeit im Beamtenverhältnis.
Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis, sei es im Vorbereitungsdienst, auf Probe oder auf Lebenszeit, haben grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Diese staatliche Unterstützung ergänzt die private Krankenversicherung und bildet eine wichtige Säule der gesundheitlichen Absicherung im öffentlichen Dienst. Der Anspruch auf Beihilfe besteht direkt gegenüber dem Dienstherrn und gilt nicht nur für aktive Lehrkräfte, sondern auch für pensionierte Lehrerinnen und Lehrer. Zusätzlich können Hinterbliebene wie Ehepartner oder Kinder (auch Kinder mit Anspruch auf Waisenversorgung) ebenfalls beihilfeberechtigt sein.
Ob Angehörige einen Beihilfeanspruch haben, hängt in erster Linie vom Einkommen ab. Hierbei ist der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte entscheidend, wie er im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen ist. Dieser wird nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes berechnet und kann durch bestimmte ausländische Einkünfte oder Rentenzahlungen ergänzt werden, wenn dies im jeweiligen Beihilferecht vorgesehen ist. Anfang 2024 galten in den einzelnen Beihilferegimen folgende Werte:
§ 78 Abs. 1a LBG BW: GdE im letzten oder vorletzten Jahr maximal 20.000 €
Art. 96 Abs. 1 BayBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 4 Abs. 1 LBhVO BE: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 62 Abs. 2 LBG BB: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 80 Abs. 2 BremBG, § 1b Abs. 3 BremBVO: GdE im letzten Jahr maximal 12.000 €
§ 80 Abs. 11 Nr. 1c HmbBG, § 2 Abs. 5 HmbBeihVO: GdE im letzten Jahr maximal 20.000 €
§ 80 Abs. 1 S. 2 HBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 23.208 € (das Zweifache des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG)
§ 6 Abs. 2 BBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 3 S. 2 NBG: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 75 Abs. 2 LBG NRW, § 2 Abs. 1 Nr. 1b BVO NRW: GdE im letzten Jahr maximal 21.995 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 66 Abs. 2 LBG RP: bei Heirat nach dem 31.12.2011 GdE im vorletzten Jahr maximal 17.000 €, bei Heirat vor dem 01.01.2012 und Begründung des Beihilfeanspruchs nach dem 01.01.2012 GdE im vorletzten Jahr maximal 17.000 €, andernfalls maximal 20.450 €
§ 4 Abs. 7 BhVO SL: GdE im vorletzten Jahr maximal 17.595 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 4 SächsBG, § 4 Abs. 2 SächsBhVO: GdE in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt maximal 18.504 € (dynamische Anpassung auf Basis der Grundgehaltssätze gemäß § 19 SächsBesG)
§ 6 Abs. 2 BBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.878 € (dynamische Anpassung auf Basis des Rentenwerts West)
§ 80 Abs. 6 LBG SH: GdE im vorletzten Jahr maximal 20.000 €
§ 72 Abs. 2 ThürBG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürBhV: GdE im vorletzten Jahr maximal 18.000 €
Der Nachweis über die Einkommensverhältnisse erfolgt in der Regel durch eine Kopie des Einkommensteuerbescheids oder durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts. Einkünfte, die im deutschen Steuerbescheid nicht aufgeführt sind, müssen durch geeignete Dokumente separat belegt werden.
Liegen die Einkünfte im Kalenderjahr der Antragstellung unter denen des maßgeblichen Betrachtungszeitraums und ist absehbar, dass die Einkommensgrenze im laufenden Jahr nicht überschritten wird, können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner je nach geltender Beihilfeverordnung unter Vorbehalt als berücksichtigungsfähig anerkannt werden. In solchen Fällen erfolgt die endgültige Prüfung nachträglich anhand des vorgelegten Steuerbescheids. Einige Beihilfeverordnungen sehen darüber hinaus in besonderen Härtefällen abweichende Regelungen vor, die eine Berücksichtigung trotz Überschreitung der Einkommensgrenze ermöglichen.
Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes, also der prozentuale Anteil der Krankheitskosten, den die Beihilfe übernimmt, richtet sich nach dem jeweils geltenden Beihilferecht, der persönlichen Lebenssituation der beihilfeberechtigten Person und dem Status eines möglichen Angehörigen. Für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis beträgt der Regelsatz in der Beihilfe meist 50 Prozent. Sobald jedoch mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt werden, steigt der Bemessungssatz nach den Vorgaben des Bundes und vieler Bundesländer auf 70 Prozent. Dieser erhöhte Satz gilt häufig auch für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner, Versorgungsempfänger im Ruhestand sowie teilweise für Lehrkräfte in Elternzeit. Für berücksichtigungsfähige Kinder sehen die meisten Beihilfeverordnungen einen Satz von 80 Prozent vor. In einigen Bundesländern weichen die Regelungen jedoch erheblich von diesen Standards ab. So gelten in Bremen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein eigene Vorschriften mit teilweise deutlich höheren Bemessungssätzen. Besonders Sachsen und Schleswig-Holstein ermöglichen in bestimmten Konstellationen Beihilfeleistungen von bis zu 90 Prozent.
Je höher der Beihilfebemessungssatz ausfällt, desto geringer ist der Anteil der Krankheitskosten, den Lehrkräfte selbst tragen müssen. Entsprechend reduziert sich auch der Absicherungsbedarf über die private Krankenversicherung. In der Praxis führt ein hoher Beihilfesatz daher in der Regel zu vergleichsweise niedrigen Monatsbeiträgen bei der privaten Krankenversicherung, da nur ein kleinerer Teil der Kosten privat abgedeckt werden muss.
Wie hoch dein individueller Beitrag zur privaten Krankenversicherung ausfällt, ermitteln wir gerne kostenlos und unverbindlich für dich. Dafür nutzen wir unseren leistungsstarken PKV-Rechner, mit dem wir sämtliche verfügbaren Tarife am deutschen Markt vergleichen können. Dabei berücksichtigen wir unter anderem Angebote von namhaften Gesellschaften wie Allianz, ARAG, Barmenia Krankenversicherung AG, DBV inklusive des Tarifs BWE-U, Debeka, DEVK, HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, LVM, Mecklenburgische, Nürnberger, Provinzial, R+V, Signal Iduna und dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK). Auch viele weitere Anbieter fließen in den Vergleich mit ein. Nimm einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten dich gerne persönlich.
Für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer ist die Dienstunfähigkeit in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) definiert. Danach gilt eine Lehrkraft als dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Dies kann auch dann angenommen werden, wenn sie innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und eine vollständige Wiederherstellung in weiteren sechs Monaten nicht zu erwarten ist. Laut § 44 Abs. 6 BBG ist die betroffene Person verpflichtet, sich auf Anordnung ärztlich untersuchen zu lassen, gegebenenfalls auch unter Beobachtung. Die Untersuchung darf nur durch einen Amtsarzt oder einen von der zuständigen Behörde anerkannten Gutachter erfolgen (§ 48 Abs. 1 BBG).
Das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand regelt § 47 BBG. Besteht laut ärztlichem Gutachten Dienstunfähigkeit und ist weder eine anderweitige Verwendung noch begrenzte Dienstfähigkeit möglich, wird der Lehrkraft die beabsichtigte Ruhestandsversetzung mitgeteilt. Nach einer einmonatigen Frist zur Stellungnahme entscheidet die zuständige Behörde über die Versetzung. Der Ruhestand beginnt zum Monatsende der Bekanntgabe, und die Besoldung wird auf das Ruhegehalt gekürzt. Dieses berechnet sich nach der Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den zuletzt bezogenen Bezügen, gegebenenfalls vermindert durch einen Versorgungsabschlag.
Der Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit setzt gemäß § 50 BBG regelmäßig voraus, dass eine versorgungsrechtliche Wartezeit erfüllt ist. Diese beträgt nach § 4 BeamtVG mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähiger Dienstzeit ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis. Für Landesbeamte gilt § 32 BeamtStG entsprechend, ergänzt durch landesrechtliche Regelungen. Ist diese Frist bei Eintritt der Dienstunfähigkeit noch nicht erfüllt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt. Das betrifft insbesondere Beamte auf Probe oder auf Widerruf, wozu auch Lehramtsanwärter zählen. In solchen Fällen kommt es meist zur Entlassung mit anschließender Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, was unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente führen kann. Für Beamte auf Probe gilt gemäß § 49 Absatz 1 BBG zusätzlich, dass eine Versetzung in den Ruhestand nur dann möglich ist, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine dienstliche Ursache ohne grobes Verschulden entstanden ist. Wird die Dienstunfähigkeit durch einen anerkannten Dienstunfall verursacht, kann nach § 38 BeamtVG ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. Dieser beträgt bei voller Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und kann auch dann gezahlt werden, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt wurde.
Begrenzte Dienstfähigkeit, auch als Teildienstfähigkeit bezeichnet, liegt gemäß § 45 BBG vor, wenn ein Beamter seine Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann, ohne dass das Amt verändert wird. In diesem Fall ist die Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren. Für Landesbeamte gilt § 27 BeamtStG mit vergleichbarer Regelung. Die Besoldung wird dabei gemäß § 6a BBesG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 BBesG im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt und kann durch einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag ergänzt werden.
Dienstunfähigkeit bringt nicht nur gesundheitliche Einschränkungen mit sich, sondern kann auch erhebliche finanzielle Folgen haben, sowohl unmittelbar als auch langfristig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2021 etwa 17 Prozent aller Neupensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit vorgenommen. Das zeigt, dass dieses Risiko nicht nur theoretisch besteht, sondern auch statistisch relevant ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann in solchen Fällen finanziellen Schutz bieten. Sie sichert eine vorher vereinbarte monatliche Rente im Leistungsfall und entbindet gleichzeitig von weiteren Beitragszahlungen. Für Beamtenanwärter, Referendare und andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die die versorgungsrechtliche Wartezeit noch nicht erfüllt haben, kann diese Absicherung besonders wichtig sein, um im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit finanzielle Stabilität zu bewahren.
Wünscht du dir hierzu weitere Informationen oder eine individuelle Beratung? Dann komm gerne auf uns zu.
Lehrerinnen und Lehrer sowie Lehramtsanwärter haften grundsätzlich dann persönlich, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit eine ihnen gegenüber Dritten obliegende Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzen. Das ergibt sich aus § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes. Im Außenverhältnis haftet zwar in der Regel der Dienstherr für das Verhalten seiner Bediensteten, doch erlaubt Artikel 34 Satz 2 Grundgesetz einen Rückgriff auf die Lehrkraft selbst, wenn das Fehlverhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig war. Diese Möglichkeit zur Regressnahme ist auf Bundesebene in § 75 Bundesbeamtengesetz geregelt, wonach der verursachte Schaden vom Beamten zu ersetzen ist, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. Haben mehrere Bedienstete gemeinsam einen Schaden verursacht, haften sie gesamtschuldnerisch. Für Landeslehrkräfte und Lehramtsanwärter gelten vergleichbare Vorschriften nach § 48 Beamtenstatusgesetz. Da die persönliche Haftung in solchen Fällen nicht begrenzt ist, kann bereits ein einzelnes Fehlverhalten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Für eine persönliche Haftung gegenüber dem Dienstherrn ist kein vorsätzliches Handeln erforderlich, grobe Fahrlässigkeit reicht aus. Die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche sind in ihrer Höhe grundsätzlich nicht begrenzt und können insbesondere bei Personenschäden zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen.
Ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung im Alltag schützt eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, vor Schadensersatzforderungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen können. Für Lehrerinnen, Lehrer und Lehramtsanwärter bedeutet das konkret: Wenn durch ein Versehen oder eine Pflichtverletzung im Schulalltag ein Schaden entsteht, kann die Versicherung vor den finanziellen Folgen schützen. Der Beitrag ist meist sehr gering und richtet sich nach Art der Tätigkeit, dem gewünschten Leistungsumfang, der Versicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung. In einfachen Varianten ist eine Diensthaftpflichtversicherung bereits für weniger als zehn Euro pro Jahr verfügbar. Optional kann auch der Verlust dienstlich anvertrauter Schlüssel mitversichert werden, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn es sich um Schlüssel zu Schließanlagen handelt. Angesichts des geringen Beitrags und des potenziell hohen finanziellen Risikos ist diese Absicherung für Lehrkräfte und Lehramtsanwärter in vielen Fällen empfehlenswert.
Lehrer und Lehramtsanwärter treffen mit der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft. Zum einen geht es um die Absicherung der eigenen Gesundheit – eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Zum anderen gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen, Leistungen, Beiträgen und Vertragsbedingungen der verschiedenen Anbieter. Einen umfassenden Überblick zu bekommen, kann daher eine Herausforderung sein.
Falls du dir bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung für das Referendariat oder den Vorbereitungsdienst noch unsicher bist, Fragen zu Anbietern, Tarifen oder zur Beihilfe deines Dienstherrn hast oder eine fachkundige, unabhängige Beratung suchst, sind wir gerne für dich da. Als Spezialisten für Beamte unterstützen wir dich mit unserer langjährigen Erfahrung, beantworten alle deine Fragen und helfen dir, die beste Entscheidung zu treffen – kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns darauf, dich zu begleiten!
Als verbeamteter Lehrer hast du grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten entscheiden sich für die private Krankenversicherung (PKV), da sie durch die Beihilfe des Dienstherrn einen großen Teil der Krankheitskosten erstattet bekommen. Dadurch sind die monatlichen Beiträge zur PKV in vielen Fällen niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und die Leistungen sind oft umfangreicher. Einige Bundesländer bieten als Alternative zur klassischen Beihilfe die pauschale Beihilfe an. Diese ermöglicht es Beamten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, indem der Staat einen Zuschuss von 50 % zu den tatsächlichen GKV- oder PKV-Beiträgen zahlt. Allerdings ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich – ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe ist nicht mehr möglich. Zudem kann es bei einem Dienstherrenwechsel zu Problemen kommen, falls das neue Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet. In diesem Fall müsste der volle GKV-Beitrag selbst getragen werden. Wir von OPTINVEST empfehlen die pauschale Beihilfe nicht, da die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV langfristig meist die bessere und günstigere Absicherung bietet. Ein individueller Vergleich ist jedoch essenziell, um die optimale Entscheidung für deine persönliche Situation zu treffen.
Die Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) für Lehrer hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl ab. Dank der Beihilfe übernimmt der Staat je nach Bundesland und Familiensituation 50 % bis 80 % der Krankheitskosten. Besonders günstige Beamtentarife starten bereits ab 141 Euro pro Monat, während umfangreichere Premiumtarife ab 184 Euro erhältlich sind. Referendare profitieren von besonders attraktiven Anwärtertarifen, die bereits ab 57 Euro monatlich beginnen. Hochwertigere Varianten kosten oft nur etwa 10 Euro mehr und bieten zusätzliche Leistungen. Die niedrigen Beiträge in Anwärtertarifen resultieren daraus, dass keine Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen (§ 146 Abs. 3 VAG i. V. m. § 195 Abs. 2 VVG). Zudem zahlen junge Beamte geringere Beiträge, da der gesetzliche Zuschlag nach § 149 VAG erst ab dem 21. Lebensjahr verpflichtend anfällt. Beispiele - Ein 30-jähriger verbeamteter Lehrer mit 50 % Beihilfe zahlt durchschnittlich 191 bis 311 Euro monatlich für seine PKV. Steigt die Beihilfe z. B. durch Kinder auf 70 %, reduzieren sich die Kosten auf 133,70 bis 217,70 Euro. - Eine 40-jährige Lehrerin mit 50 % Beihilfe zahlt je nach Tarif etwa 223 bis 353 Euro, bei 70 % Beihilfe liegen die Beiträge zwischen 156,10 und 247,10 Euro. - Angestellte Lehrer, die keinen Anspruch auf Beihilfe haben, müssen die Kosten ihrer Krankenversicherung vollständig selbst tragen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) bewegen sich die Beiträge je nach Tarif und Leistungsumfang typischerweise zwischen 410 und 640 Euro pro Monat. Alternativ können sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben, deren Beiträge einkommensabhängig sind und oft über 850 Euro im Monat liegen. Da die PKV-Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden, lohnt sich ein individueller Tarifvergleich für die optimale Absicherung.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist bei Lehrern die beliebteste Wahl, da sie durch die Beihilfe besonders attraktive Konditionen bietet. Rund 93 % der verbeamteten Lehrkräfte entscheiden sich für die PKV, weil der Staat je nach Bundesland zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten übernimmt. Der restliche Anteil lässt sich mit einem beihilfekonformen Tarif absichern, der oft günstigere Beiträge als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet und gleichzeitig bessere Leistungen umfasst. Die Art der Krankenversicherung hängt von deinem Status ab. Falls du nach dem Studium zunächst als Vertretungslehrer arbeitest, bist du angestellt und somit in der GKV pflichtversichert. Dein Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte der Beiträge. Falls du später verbeamtet wirst, kann es sich lohnen, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch sicherst du dir einen späteren Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Referendariat wirst du in den meisten Fällen als Beamter auf Widerruf eingestellt, wodurch du Anspruch auf Beihilfe hast. Je nach Bundesland übernimmt der Staat zwischen 50 % und 70 % der Krankheitskosten. Da du nur den verbleibenden Teil absichern musst, entscheiden sich die meisten Referendare für einen speziellen PKV-Tarif, der exakt auf die Beihilfe abgestimmt ist. Nicht jeder Lehrer wird verbeamtet. Wer an einer privaten Schule arbeitet oder bestimmte Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllt, bleibt angestellt. In diesem Fall bist du normalerweise weiterhin in der GKV versichert. Allerdings gibt es die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, wenn dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Für Lehrer an Bundeswehrschulen gelten besondere Regelungen. Soldaten im Schuldienst erhalten während ihrer aktiven Laufbahn freie Heilfürsorge, die sämtliche Krankheitskosten abdeckt. Nach dem Dienstende entfällt dieser Anspruch, stattdessen greift die Beihilfe. Lehrkräfte, die als zivile Angestellte oder Beamte bei der Bundeswehr tätig sind, unterliegen hingegen den regulären Regelungen des öffentlichen Dienstes und haben meist ebenfalls Anspruch auf Beihilfe. Da die PKV für Lehrer meist sowohl finanziell als auch in den Leistungen deutliche Vorteile gegenüber der GKV bietet, entscheiden sich die meisten verbeamteten Lehrkräfte für diese Versicherungsform. Angestellte Lehrer haben die Möglichkeit, bei entsprechendem Einkommen ebenfalls in die PKV zu wechseln. Wer langfristig gut abgesichert sein möchte, sollte sich frühzeitig mit den Möglichkeiten der Krankenversicherung befassen und gegebenenfalls eine Anwartschaft abschließen.
Lehrer, die verbeamtet sind, gelten gemäß § 6 Abs. 2 SGB V als versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, sie müssen nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und können sich freiwillig für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Da Beamte Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn haben, welche in der Regel 50 Prozent bis 70 Prozent der Krankheitskosten abdeckt, ist die Kombination aus Beihilfe und PKV für viele Lehrer deutlich günstiger und leistungsstärker als eine gesetzliche Versicherung.
Als Beamter bekommst du von deinem Dienstherrn über die Beihilfe einen festen Anteil deiner Krankheitskosten erstattet, in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent, je nach Familienstand und Bundesland. Die restlichen Kosten sicherst du über eine private Krankenversicherung ab, die genau auf deinen Beihilfesatz zugeschnitten ist. Diese Kombination nennt sich Restkostenabsicherung. Du zahlst also nur Beiträge für den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, was deine private Krankenversicherung deutlich günstiger macht als bei Angestellten oder Selbstständigen. So profitierst du von leistungsstarkem Gesundheitsschutz zu besonders günstigen Konditionen.
Nein, du musst als Beamter nicht zwingend privat versichert sein. Du hast grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Allerdings beteiligt sich dein Dienstherr nur im Rahmen der Beihilfe an deinen Krankheitskosten, in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du den vollen Beitrag allein. Deshalb entscheiden sich die meisten Beamten für die private Krankenversicherung, weil sie dank Beihilfe deutlich günstiger ist und dir bessere Leistungen sowie individuelle Tarifwahl bietet.
Als verbeamtete Lehrkraft solltest du bei deiner Absicherung auf drei zentrale Versicherungen achten. An erster Stelle steht die private Krankenversicherung, da du als Beamter Anspruch auf Beihilfe hast und nur den Teil der Krankheitskosten absichern musst, den dein Dienstherr nicht übernimmt. Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung ist deshalb in der Regel nicht nur leistungsstärker, sondern auch kostengünstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Darüber hinaus ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, denn bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung kann es schnell zu Versorgungslücken kommen, besonders in der Probezeit oder im Referendariat. Eine gute Absicherung in diesem Bereich schützt dein Einkommen, falls du aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausscheiden musst. Zusätzlich solltest du an eine Diensthaftpflichtversicherung denken, da du als Lehrkraft auch für Schäden im schulischen Umfeld haftest, etwa bei Verletzung der Aufsichtspflicht oder Verlust von Schlüsseln. Eine private Haftpflichtversicherung ist ebenfalls sinnvoll, um dich im Alltag außerhalb des Dienstes vor finanziellen Folgen zu schützen. OptInvest Beamte hilft dir dabei, die passenden Versicherungen für deine berufliche und private Situation zu finden, klar verständlich und auf deine Laufbahn als Lehrkraft abgestimmt.
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Lehramtsanwärter zusammengefasst. Wir hoffen, dass dir diese Informationen einen wertvollen Überblick über die PKV für dein Referendariat bzw. deinen Vorbereitungsdienst gegeben haben und du von unseren kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check-Angeboten profitieren kannst.
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