Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, bieten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Diese unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten Beihilfeberechtigte und gegebenenfalls deren Angehörige auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für Lehramtsanwärter und Lehrer ist die pauschale Beihilfe in den meisten Fällen nicht vorteilhaft, da sie oft mit Nachteilen und Fallstricken verbunden ist. Daher entscheiden sich nur wenige Beamte für dieses Modell. Zudem wird die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern angeboten – beispielsweise gibt es sie in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nicht.
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut überlegt sein. Es ist ratsam, die Beiträge und Leistungen der GKV mit denen der PKV zu vergleichen und sich im Vorfeld von einem erfahrenen Versicherungsspezialisten für Beamte beraten zu lassen, um langfristig die beste Entscheidung zu treffen.