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22.12.2025
leah deneu
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Der PKV-Tarif-Check für Feuerwehrbeamte bietet eine wertvolle Unterstützung, die dir kostenlos und unverbindlich zur Verfügung steht. Egal, ob du Feuerwehranwärter oder bereits im aktiven Dienst bist, mit diesem Service kannst du schnell und unkompliziert alle relevanten Beihilfe-PKV-Tarife vergleichen. So findest du die beste Versicherungslösung für deinen Beruf, die sowohl optimalen Schutz als auch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Der Vergleich berücksichtigt dabei deine individuellen Anforderungen sowie die besonderen Risiken und Herausforderungen, die mit dem Feuerwehrdienst verbunden sind. Mit transparenten und verständlichen Informationen erhältst du die nötige Grundlage, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, die deine berufliche und finanzielle Zukunft optimal absichert. Gerade im komplexen Versicherungsmarkt ist es wichtig, den Überblick zu behalten, unser Service hilft dir dabei. Falls du Fragen zum PKV-Vergleich, zur Beihilfe-Krankenversicherung oder zu bestimmten Anbietern und Tarifen hast, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Wir sind telefonisch unter 0201 858 954 40, per E-Mail an info@optinvest.de sowie über WhatsApp, den Live-Chat oder direkt auf unserer Website erreichbar. Dein Spezialisten-Team von OPTINVEST Beamte steht dir gerne zur Seite.

Als Feuerwehranwärter oder Feuerwehrbeamter hast du je nach Bundesland entweder Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge. In den meisten Bundesländern wird heute Beihilfe gewährt. Das bedeutet, der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgedeckt. Beihilfe erhalten Feuerwehrleute in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, dort allerdings nur für Anwärter, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen. In den restlichen Bundesländern besteht Anspruch auf Heilfürsorge. Dabei übernimmt der Dienstherr die Kosten für die medizinische Versorgung vollständig, sodass während der aktiven Dienstzeit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung anfallen. In beiden Fällen kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, etwa für hochwertigen Zahnersatz oder eine bessere Unterbringung im Krankenhaus.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich die Versorgungssituation. Für Feuerwehrbeamte, die zuvor Heilfürsorge erhalten haben, endet diese mit dem Dienstzeitende. Sie wechseln dann in das Beihilfesystem, bei dem der Dienstherr nur noch einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für diejenigen, die bereits während der aktiven Zeit beihilfeberechtigt waren, bleibt das System bestehen, allerdings ist auch hier eine ergänzende Absicherung erforderlich. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgedeckt, da diese optimal auf die Beihilfe abgestimmt ist. Wer frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließt, kann sich günstige Konditionen sichern und später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln.
Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte profitieren von besonderen Regelungen im Gesundheitswesen. Während ihrer aktiven Dienstzeit sind sie in vielen Bundesländern über die Heilfürsorge abgesichert, in den meisten Bundesländern gilt jedoch die Beihilfe. Wer später Beihilfe erhält, hat die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen und von umfangreichen Leistungen, einer schnellen medizinischen Versorgung und einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis zu profitieren. Die private Krankenversicherung bietet Feuerwehrbeamten maßgeschneiderte Tarife, die sich optimal an ihre Bedürfnisse anpassen. Viele entscheiden sich nach einem Vergleich bewusst für diese Form der Absicherung, da sie im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung oft bessere Leistungen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Mit der richtigen PKV genießen Feuerwehrbeamte nicht nur während der Ausbildung, sondern auch im gesamten Berufsleben einen exzellenten Gesundheitsschutz.
Für beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte und Feuerwehranwärter bietet die private Krankenversicherung (PKV) eine besonders attraktive Absicherung. Speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tarife für Feuerwehranwärter gibt es bereits ab 57 Euro im Monat, mit hochwertiger medizinischer Versorgung und exzellenten Leistungen. Selbst leistungsstarke Premium-Tarife werden von einigen Versicherern für unter 70 Euro monatlich angeboten. Die PKV überzeugt mit individuellen Tarifoptionen, schnellen Arztterminen und umfassenden Gesundheitsleistungen. Da die Beihilfe einen großen Teil der Kosten übernimmt, profitieren Feuerwehrbeamte von einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Diese Kombination macht die private Krankenversicherung zur idealen Wahl, sowohl während der Ausbildung als auch im aktiven Feuerwehrdienst.
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet Feuerwehranwärtern und Feuerwehrbeamten mit Beihilfeanspruch die Möglichkeit, ihre Absicherung flexibel zu gestalten und langfristig von hochwertigen Leistungen zu profitieren. Durch individuell anpassbare Tarif-Bausteine kann der Versicherungsschutz genau auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden, bei voller Kostenkontrolle. Ein unabhängiger Vergleich verschiedener PKV-Tarife ist in jedem Fall sinnvoll, um die besten Konditionen zu sichern. Wer frühzeitig plant und sich umfassend informiert, profitiert von optimalen Leistungen und einer starken Absicherung während der gesamten Laufbahn im Feuerwehrdienst.
Eine hochwertige medizinische Versorgung ohne feste Leistungsobergrenzen bietet Sicherheit und Komfort und genau das ermöglicht die private Krankenversicherung (PKV). Kurze Wartezeiten, schnelle Arzttermine, freie Wahl von Spezialisten und modernste Behandlungsmethoden gehören zu den entscheidenden Vorteilen. Besonders Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte mit Beihilfeanspruch profitieren von diesen umfangreichen Leistungen. Die PKV stellt sicher, dass du während deiner gesamten Laufbahn im Feuerwehrdienst optimal abgesichert bist. Wer frühzeitig die richtige Wahl trifft, sichert sich langfristig beste Gesundheitsleistungen und maximale Flexibilität.
Ein sorgfältiger Vergleich der Tarife ist der Schlüssel zur optimalen privaten Krankenversicherung (PKV). Besonders für Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte mit Beihilfeanspruch ist es wichtig, eine Absicherung zu wählen, die langfristig passt, von der Ausbildung bis zur Pension. Damit der Versicherungsschutz optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist, sollte der Tarif genau zum Beihilfeanspruch passen. Wichtige Leistungen wie hochwertige Zahnbehandlungen, eine erstklassige Krankenhausversorgung und ein umfassender Auslandsschutz sind essenziell. Auch der eigene Gesundheitszustand spielt eine Rolle, daher ist es ratsam, sich frühzeitig über Annahmerichtlinien bei Vorerkrankungen zu informieren. Neben den Leistungen ist eine langfristige Beitragsstabilität ein wichtiger Faktor. Wer sich umfassend beraten lässt und Tarife objektiv vergleicht, kann sich eine zukunftssichere Absicherung sichern, die während der gesamten Laufbahn im Feuerwehrdienst beste Leistungen bietet. Die folgenden Tipps helfen dir dabei, die passende PKV zu finden:
Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung (PKV) erfordert eine durchdachte Entscheidung, besonders für Feuerwehrbeamte. Online stehen zahlreiche PKV-Rechner zur Verfügung, sowohl auf unabhängigen Vergleichsportalen als auch direkt bei Versicherungen und Vermittlern. Doch nicht jeder dieser Rechner bietet eine wirklich transparente und objektive Übersicht über die verfügbaren Tarife. Gerade im Feuerwehrdienst sollte der Versicherungsschutz auf die besonderen Anforderungen des Berufs abgestimmt sein. Ein umfassender und unabhängiger PKV-Tarifvergleich hilft dabei, den optimalen Tarif zu finden, mit individuellen Leistungen, passender Absicherung und langfristiger Stabilität. So kannst du sicherstellen, dass deine Krankenversicherung dich zuverlässig durch deine gesamte Laufbahn begleitet und dir den bestmöglichen Schutz bietet.
Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung (PKV) ist für Feuerwehrbeamte eine wichtige Entscheidung, die gut durchdacht sein sollte. Neben den Beihilfevorschriften kommt es darauf an, einen Tarif zu finden, der die besonderen Anforderungen des Feuerwehrdienstes berücksichtigt. Dazu gehören die körperliche Belastung, das erhöhte Gesundheitsrisiko sowie eine langfristige und stabile Absicherung. Ein zuverlässiger Versicherungsschutz ist in einem herausfordernden Berufsumfeld unerlässlich. Deshalb lohnt es sich, auf Anbieter zu setzen, die sich mit den speziellen Bedürfnissen von Feuerwehrbeamten auskennen und passgenaue Tarife anbieten. Eine kluge Wahl sorgt dafür, dass du von der Ausbildung bis zur Pension optimal abgesichert bist, mit umfangreichen Leistungen und einer zukunftssicheren Absicherung.
Die Suche nach der optimalen privaten Krankenversicherung (PKV) für Feuerwehrbeamte ist nicht immer einfach. Es gibt zahlreiche Bewertungen und Tests von renommierten Institutionen wie Stiftung Warentest, Focus Money oder Handelsblatt, doch die unterschiedlichen Kriterien und Gewichtungen führen dazu, dass je nach Analyse verschiedene Anbieter als Testsieger hervorgehen. Zudem ändern sich Tarife und Bedingungen regelmäßig, sodass ältere Testergebnisse schnell an Relevanz verlieren. Da Feuerwehrbeamte besonderen beruflichen Anforderungen ausgesetzt sind, genügt ein allgemeiner PKV-Test oft nicht, um die beste Absicherung zu finden. Entscheidend ist eine individuelle Analyse, die genau auf die spezifischen Bedürfnisse im Feuerwehrdienst abgestimmt ist. Unser PKV-Tarifvergleich bietet eine neutrale und umfassende Marktübersicht, sodass du einen Versicherungsschutz findest, der perfekt zu deinem Berufsalltag passt und langfristig Sicherheit bietet.
Feuerwehrbeamte benötigen eine zuverlässige private Krankenversicherung (PKV), die ihnen über die gesamte Laufzeit stabile Leistungen garantiert. Mit flexiblen Tarifoptionen lässt sich der Versicherungsschutz individuell anpassen, von der ambulanten Versorgung über stationäre Leistungen mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bis hin zu hochwertigem Zahnersatz und umfassender Zahnmedizin. Darüber hinaus können spezielle Zusatzleistungen wie Sehhilfen, Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit oder psychotherapeutische Behandlungen sinnvoll sein, um den hohen Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden. Ein frühzeitiger und unabhängiger Vergleich der PKV-Tarife hilft dabei, eine optimale Balance zwischen Beiträgen und Leistungen zu finden. Wer nicht nur die aktuellen, sondern auch die zukünftigen Bedürfnisse einplant, sichert sich eine langfristig stabile und leistungsstarke Absicherung für die gesamte Laufbahn im Feuerwehrdienst.
Die Beihilfe übernimmt viele, aber nicht alle Gesundheitskosten, sodass in bestimmten Bereichen Eigenanteile oder Versorgungslücken entstehen können. Besonders Feuerwehrbeamte stehen vor der Herausforderung, dass spezialisierte Behandlungen oder zusätzliche Vorsorgemaßnahmen nicht immer vollständig abgedeckt sind. Um diese Lücken zu schließen, bieten private Krankenversicherungen spezielle Beihilfeergänzungstarife an. Mit einem geringen Zusatzbeitrag lässt sich der Versicherungsschutz gezielt erweitern, sodass auch Leistungen abgesichert sind, die nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Das sorgt nicht nur für eine bessere medizinische Versorgung, sondern bietet auch langfristige finanzielle Vorteile, eine sinnvolle Ergänzung für eine rundum sichere Gesundheitsabsicherung im Feuerwehrdienst.
Feuerwehrbeamte haben die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung mit gezielten Zusatzleistungen zu erweitern, oft schon für einen geringen Aufpreis. Eine sinnvolle Ergänzung ist beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung, die bereits für wenige Euro im Monat erhältlich ist. Mit solchen Zusatzbausteinen stellst du sicher, dass du auch außerhalb Deutschlands bestens abgesichert bist. Ob bei Einsätzen im Ausland oder privaten Reisen, so schützt du dich vor unerwarteten medizinischen Kosten und kannst dich jederzeit auf eine umfassende Versorgung verlassen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) für Feuerwehrbeamte besteht die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu wählen, um die monatlichen Beiträge zu reduzieren. Diese Option kann besonders für junge Feuerwehrbeamte attraktiv sein, da sie dadurch spürbar sparen können. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Tarif und Versicherer und lässt sich oft in mehreren Stufen anpassen. So kannst du deine PKV-Kostenstruktur individuell auf deine finanzielle Situation und gesundheitlichen Bedürfnisse abstimmen. Dabei solltest du jedoch sorgfältig abwägen, ob die geringeren Beiträge langfristig für dich vorteilhaft sind oder ob eine umfassendere Absicherung ohne Selbstbeteiligung die bessere Wahl darstellt.
Nutzt du über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen deiner privaten Krankenversicherung, kannst du je nach Tarif eine Beitragsrückerstattung erhalten. Das bedeutet, dass dir ein Teil deiner gezahlten Beiträge zurückerstattet wird, eine attraktive Möglichkeit für Feuerwehrbeamte, die seltener medizinische Behandlungen benötigen. Welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst, ohne die Rückerstattung zu verlieren, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Ein sorgfältiger Vergleich der Tarife hilft dabei, die optimale Lösung für deine Bedürfnisse im Feuerwehrdienst zu finden. Gerne unterstützen wir dich dabei, die besten Optionen zu prüfen und eine Absicherung zu wählen, die dir finanzielle Vorteile und langfristige Sicherheit bietet.
Dein Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe deiner Beiträge und die Konditionen deiner privaten Krankenversicherung (PKV). Je früher du dich entscheidest und je gesünder du bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Vor der Aufnahme in die PKV erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die auch bei einem späteren Wechsel erneut notwendig wird, möglicherweise mit höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen. Um sich diesen Vorteil dauerhaft zu sichern, kann eine Anwartschaftsversicherung eine sinnvolle Lösung sein. Sie ermöglicht dir den späteren Einstieg in die PKV ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Gerade für Feuerwehrbeamte, die sich frühzeitig absichern möchten, bietet diese Option eine finanzielle und gesundheitliche Planungssicherheit für die gesamte Laufbahn.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige von Feuerwehrbeamten Beihilfe erhalten. Die Höhe des Beihilfeanspruchs hängt davon ab, ob es sich um berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner oder um Kinder handelt. In vielen Fällen haben diese Angehörigen die Möglichkeit, sich privat zu versichern und die Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) zu nutzen. Da beihilfeberechtigte Familienmitglieder nicht an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind, kann eine maßgeschneiderte PKV eine sinnvolle Lösung für eine umfassende Absicherung sein. Besonders für Familien von Feuerwehrbeamten bietet sich damit die Chance, von einem leistungsstarken Gesundheitsschutz zu profitieren. Mit unserem Versicherungsvergleich findest du schnell und unkompliziert die beste PKV, auch für deine Angehörigen.
Einige Bundesländer bieten Feuerwehrbeamten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dieses Modell unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung.
Die pauschale Beihilfe wird unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen angeboten. In diesen Bundesländern können Feuerwehrbeamte sich für dieses Modell entscheiden, das eine einfachere Abwicklung ohne Einreichung einzelner Rechnungen bietet. Dennoch kann sie langfristig mit finanziellen Nachteilen verbunden sein, insbesondere für Beamte mit höherem Einkommen oder ohne berücksichtigungsfähige Angehörige.
In anderen Bundesländern wie Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Möglichkeit zur Wahl der pauschalen Beihilfe. In einigen dieser Länder wurde die Einführung jedoch diskutiert oder bereits beschlossen, sodass sich künftige Änderungen ergeben können.
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut überlegt sein. Ein Vergleich der Kosten und Leistungen der GKV und PKV ist ratsam, um langfristig die beste Absicherung zu gewährleisten. Eine individuelle Beratung hilft, die optimale Wahl für die eigene Situation zu treffen.
Die Beihilfe ist eine beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die aus der gesetzlichen Fürsorgepflicht deines Dienstherrn resultiert. Diese Pflicht ergibt sich aus dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und wird auf Bundesebene durch Paragraf 78 BBG geregelt. Auch in den Landesbeamtengesetzen gibt es vergleichbare Regelungen, die sicherstellen, dass du als Feuerwehrbeamter im Krankheitsfall, bei Pflegebedarf, Geburt oder Vorsorgemaßnahmen finanziell unterstützt wirst und zwar sowohl während deiner aktiven Dienstzeit als auch im Ruhestand. Die Beihilfe funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet, du zahlst medizinische Leistungen zunächst selbst und bekommst anschließend einen bestimmten Anteil der Kosten vom Dienstherrn erstattet. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland, deinem Beamtenstatus und deiner familiären Situation ab. Da die Beihilfe nicht alle Kosten abdeckt, ist eine ergänzende private Krankenversicherung notwendig, um finanzielle Lücken zu schließen und eine umfassende Absicherung sicherzustellen. Ob in deinem Fall Beihilfe oder Heilfürsorge greift, erfährst du nachstehend.
Feuerwehrbeamte mit Beihilfeanspruch müssen nur den Anteil ihrer Krankheitskosten absichern, der nach Abzug der Beihilfeleistungen verbleibt. Dadurch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Beihilfeberechtigte deutlich günstiger als für Angestellte, die ihre Gesundheitskosten vollständig absichern müssen. Da die Versicherung lediglich das verbleibende Kostenrisiko übernimmt, werden beihilfekonforme PKV-Tarife auch als Restkostenversicherung bezeichnet. Diese speziell für Beamte entwickelten Tarife bieten eine hochwertige medizinische Versorgung zu vergleichsweise niedrigen Beiträgen und ermöglichen eine optimale Absicherung während der gesamten Laufbahn im Feuerwehrdienst.
Das Beihilferecht für Feuerwehrbeamte ist nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Dienstherr und Bundesland. Für Bundesbeamte bildet das Bundesbeamtengesetz (BBG) die Grundlage, ergänzt durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), die die Details zur Beihilfe konkretisiert. Für Feuerwehrbeamte der Länder gelten die jeweiligen Landesbeamtengesetze, die oft an die Bundesregelungen angelehnt sind, jedoch durch länderspezifische Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften weiter ausgestaltet werden. Je nach Bundesland können sich daher Unterschiede in der Höhe der Beihilfesätze, den erstattungsfähigen Leistungen und zusätzlichen Regelungen ergeben. In einigen Bundesländern erhalten Feuerwehrbeamte anstelle der Beihilfe Heilfürsorge, bei der der Dienstherr die Kosten für medizinische Leistungen vollständig übernimmt. Welche Versorgung in deinem Fall gilt, erfährst du nachstehend.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 79 Absatz 5 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW)
(5) Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im Polizeivollzugsdienst, im Einsatzdienst der Feuerwehr sowie im Justizvollzugsdienst erhalten Heilfürsorge.
Das Gleiche gilt für Beamte des Einsatzdienstes der Landesfeuerwehrschule. Die Heilfürsorge umfasst notwendige Aufwendungen im Krankheitsfall, zur Früherkennung von Krankheiten, bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Rehabilitation sowie zur Pflege entsprechend den Beihilfevorschriften. Angehörige dieser Beamten haben Anspruch auf Beihilfe.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG):
(1) Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen Beihilfen als Ergänzung der aus den laufenden Bezügen zu bestreitenden Eigenvorsorge, solange ihnen laufende Besoldung, Unterhaltsbeihilfe nach Art. 97 BayBesG oder Versorgungsbezüge mit Ausnahme von Halbwaisengeld (Art. 39, 40 BayBeamtVG) zustehen.
(2) Beihilfeleistungen werden zu den nachgewiesenen medizinisch notwendigen und angemessenen Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen und zur Gesundheitsvorsorge gewährt.
§ 1 Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV):
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und sonstigen Fällen. Die Beihilfen ergänzen in diesen Fällen die Eigenvorsorge, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
(1) Beihilfeberechtigt sind die Beamten und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen, die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personen.
(2) Beihilfeberechtigung der in Abs. 1 bezeichneten Personen besteht nur, wenn und solange sie Grundbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgeld auf Grund gesetzlichen Anspruchs, Witwengeld, Versorgungsbezüge für hinterbliebene Lebenspartner, Waisengeld nach dem Satz für Vollwaisen oder Unterhaltsbeitrag erhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
§ 76 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG):
(1) Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten Beihilfen als ergänzende Hilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach näherer Maßgabe einer Rechtsverordnung.
Erläuterung:
In Berlin erhalten Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte Beihilfe gemäß § 76 Absatz 1 LBG. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für diese Berufsgruppe nicht. Die Beihilfe dient als ergänzende Unterstützung zu den Krankheitskosten. Feuerwehrbeamte müssen daher eine ergänzende Krankenversicherung abschließen, um die verbleibenden Kosten abzudecken.
Feuerwehranwärter (Vorbereitungsdienst): Beihilfe
Feuerwehrbeamte (Einsatzdienst): Beihilfe
Quellen:
§ 62 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
(1) Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden gewährt
§ 62 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
(2) Als berücksichtigungsfähige Angehörige gelten
§ 62 Absatz 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG BB):
(3) Beihilfeberechtigte Personen nach Absatz 1 erhalten Beihilfen nur, solange ihnen Besoldung, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe oder Versorgungsbezüge zustehen.
Erläuterung:
Feuerwehrbeamte und Feuerwehranwärter im Land Brandenburg erhalten keine Heilfürsorge, sondern grundsätzlich Beihilfe. Diese dient zur anteiligen Erstattung medizinisch notwendiger Aufwendungen. Grundlage ist § 62 des Landesbeamtengesetzes Brandenburg. Ein Anspruch auf freie Heilfürsorge – wie z. B. bei der Polizei – ist für Feuerwehrbeamte in Brandenburg gesetzlich nicht vorgesehen.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 1 Absatz 1 Bremische Heilfürsorgeverordnung (BremHfV):
(1) Freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte und Beamte der Berufsfeuerwehren, solange ihnen Besoldung oder Erziehungsurlaub zustehen.
Erläuterung:
In Bremen erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte freie Heilfürsorge gemäß § 1 Absatz 1 BremHfV. Die Heilfürsorge deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Berufsgruppe nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 112 Absatz 1 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG):
(1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte sowie Beamtinnen und Beamte in den Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie einen Anspruch auf Besoldung haben, Elternzeit beanspruchen oder nach § 63a für die Pflege, Betreuung oder Begleitung naher Angehöriger unter Fortfall der Bezüge vom Dienst freigestellt sind; während einer sonstigen Beurlaubung unter Fortfall der Dienstbezüge ruht ihr Anspruch auf Heilfürsorge. Heilfürsorge ist Sachbezug im Sinne des § 13 Absatz 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes und wird mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1,4 v.H. des jeweiligen Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie der Beamtinnen und Beamten in den Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr im Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes wird nicht als Sachbezug auf die Anwärterbezüge angerechnet.
Erläuterung:
In Hamburg erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte Heilfürsorge gemäß § 112 Absatz 1 HmbBG. Die Heilfürsorge deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Für aktive Beamte wird der Wert der Heilfürsorge als Sachbezug mit 1,4 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Anwärter im Vorbereitungsdienst sind von dieser Anrechnung ausgenommen. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Berufsgruppe nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
§ 80 Absatz 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG):
(1) Anspruch auf Beihilfen haben
Erläuterung:
Feuerwehrbeamte und Feuerwehranwärter in Hessen haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, sondern erhalten Beihilfe. Der Beihilfesatz beträgt für Anwärter im Vorbereitungsdienst 70 %. Für Beamte auf Probe und Lebenszeit beträgt der Beihilfesatz mindestens 50 % und kann sich – je nach Anzahl berücksichtigungsfähiger Angehöriger – erhöhen (z. B. 70 % für Kinder, 70 % für Ehepartner mit geringem Einkommen). Die verbleibenden Krankheitskosten müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte (Beamte auf Probe und auf Lebenszeit): Heilfürsorge
Quellen:
§ 114 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBG M-V):
(1) Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Feuerwehrdienst erhalten Heilfürsorge. Das Nähere regelt die oberste Dienstbehörde durch Rechtsverordnung.
Erläuterung:
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte Heilfürsorge gemäß § 114 Absatz 1 LBG M-V. Die Heilfürsorge deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Berufsgruppe nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte (Einsatzdienst): Heilfürsorge
Quellen:
§ 80 Absatz 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG):
(1) Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen als ergänzende Hilfe zu einer amtsangemessenen Alimentation.
§ 115 Absatz 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG):
(2) Beamtinnen und Beamten im Einsatzdienst wird freie Heilfürsorge gewährt, wenn Besoldung gezahlt oder wegen der in § 80 Absatz 1 Satz 3 Nummern 1 bis 3 genannten Umstände nicht gezahlt wird; § 80 Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
Erläuterung:
Feuerwehranwärter (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) erhalten Beihilfe gemäß § 80 NBG. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab – der Rest muss durch eine private Krankenversicherung getragen werden.
Feuerwehrbeamte im aktiven Einsatzdienst haben Anspruch auf Heilfürsorge nach § 115 Absatz 2 NBG. Diese deckt die notwendigen Krankheitskosten vollständig ab. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht für diese Gruppe nicht, da die Heilfürsorge die Leistungen ersetzt.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
§ 1 Absatz 1 Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NRW):
(1) Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen werden nach Maßgabe dieser Verordnung gewährt
Erläuterung:
Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte in Nordrhein-Westfalen haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Stattdessen erhalten sie Beihilfe gemäß der BVO NRW. Diese deckt anteilig die Krankheitskosten der Beihilfeberechtigten. Der verbleibende Teil ist durch eine private Krankenversicherung abzusichern. Ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht nur für Polizeivollzugsbeamte (§ 112 LBG NRW), nicht jedoch für Angehörige der Feuerwehr.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
§ 80 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG RLP):
(1) Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu den nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles notwendigen Aufwendungen gewährt.
Erläuterung:
In Rheinland-Pfalz erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte Beihilfe gemäß § 80 Absatz 1 LBG RLP. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab; der verbleibende Anteil muss durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für Feuerwehrbeamte in Rheinland-Pfalz nicht.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
§ 80 Absatz 1 Saarländisches Beamtengesetz (SBG):
(1) Beamtinnen und Beamten, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, entpflichteten Professorinnen und Professoren sowie sonstigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sind Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen zu gewähren. Die Beihilfe dient der Ergänzung der Eigenvorsorge und wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung gewährt.
Erläuterung:
Im Saarland erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte Beihilfe gemäß § 80 Absatz 1 SBG. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für diese Berufsgruppe nicht. Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab; der verbleibende Anteil muss durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Die genaue Höhe des Beihilfesatzes richtet sich nach dem Status und dem Familienstand der beihilfeberechtigten Person.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 1 Absatz 1 Sächsische Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO):
(1) Die Polizeivollzugsbeamten, die Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz nach § 153 SächsBG und die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes nach § 156 SächsBG erhalten Heilfürsorge nach Maßgabe dieser Verordnung.
Erläuterung:
Im Freistaat Sachsen erhalten Feuerwehranwärter und Feuerwehrbeamte Heilfürsorge. Die notwendigen Krankheitskosten werden vollständig vom Dienstherrn übernommen. Eine Beihilfe wird in diesem Bereich nicht gewährt, da die Heilfürsorge die Leistungen vollständig ersetzt. Ein Wechsel zur Beihilfe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 80 Absatz 1 BeamtVG LSA
Gemäß § 80 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BeamtVG LSA) erhalten Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung gezahlt wird. Die Heilfürsorge umfasst die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit notwendigen Aufwendungen. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.
Erläuterung:
In Sachsen-Anhalt haben sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst Anspruch auf Heilfürsorge. Dies bedeutet, dass die notwendigen Krankheitskosten vollständig vom Dienstherrn übernommen werden. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht in diesen Fällen nicht, da die Heilfürsorge die entsprechenden Leistungen abdeckt.
Feuerwehranwärter: Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte: Heilfürsorge
Quellen:
§ 113 Absatz 4 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein (LBG SH):
(4) Die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes haben Anspruch auf Heilfürsorge in entsprechender Anwendung des § 112.
Erläuterung:
In Schleswig-Holstein erhalten sowohl Feuerwehranwärter (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) als auch Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst Heilfürsorge. Die Heilfürsorge umfasst die vollständige Übernahme der notwendigen Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Ein Anspruch auf Beihilfe besteht nicht, da die Heilfürsorge die Leistungen vollständig ersetzt.
Feuerwehranwärter: Beihilfe
Feuerwehrbeamte: Beihilfe
Quellen:
§ 72 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG):
(1) Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen als ergänzende Hilfe zu einer amtsangemessenen Alimentation.
Erläuterung:
Im Freistaat Thüringen erhalten sowohl Feuerwehranwärter als auch Feuerwehrbeamte Beihilfe gemäß § 72 ThürBG. Dies bedeutet, dass der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, während der verbleibende Anteil durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss. Ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht für Feuerwehrbeamte in Thüringen nicht, da diese Form der Krankenfürsorge in der Regel bestimmten Berufsgruppen wie Polizeivollzugsbeamten vorbehalten ist.
Feuerwehrbeamte unterliegen je nach Bundes- oder Landesrecht unterschiedlichen Beihilfevorschriften, die sich in vielen Aspekten unterscheiden können. Dazu zählen unter anderem Regelungen zu Zuzahlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus, zahnärztlicher Versorgung inklusive Zahnersatz und Kieferorthopädie, Kostenübernahmen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen sowie Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Auch Pflegeleistungen, Selbstbehalte, Kostendämpfungspauschalen und Belastungsgrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Ein zentraler Unterschied liegt im Beihilfebemessungssatz, also dem Anteil der erstattungsfähigen Krankheitskosten. Dieser bewegt sich je nach Beihilfeverordnung und individueller Situation zwischen 50 und 90 Prozent der tatsächlich entstandenen Gesundheitskosten. Die Beihilfevorschriften bestimmen außerdem, welche Feuerwehrbeamten und gegebenenfalls deren Angehörige Anspruch auf Beihilfe haben und welche Leistungen als beihilfefähig gelten. Falls bestimmte Gesundheitskosten nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, kann eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll sein, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Im Gegensatz zu tariflich beschäftigten Angestellten haben Feuerwehrbeamte in der Regel keinen Anspruch auf eine direkte Beteiligung ihres Dienstherrn an den Krankenversicherungsbeiträgen. Stattdessen sind sie entweder beihilfeberechtigt oder erhalten in bestimmten Fällen Heilfürsorge. Die Heilfürsorge wird in vielen Bundesländern für Feuerwehranwärter und teilweise auch für Einsatzkräfte im feuerwehrtechnischen Dienst gewährt. Sie übernimmt die Krankheitskosten vollständig, sodass keine zusätzliche Krankenversicherung erforderlich ist. Mit dem Ende der Heilfürsorge, in der Regel bei der Verbeamtung auf Lebenszeit, wechseln Feuerwehrbeamte in das Beihilfesystem. In einigen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen, besteht die Möglichkeit, zwischen individueller und pauschaler Beihilfe zu wählen. Während die individuelle Beihilfe einen festen Prozentsatz der tatsächlichen Krankheitskosten erstattet, bietet die pauschale Beihilfe eine regelmäßige finanzielle Unterstützung für den Krankenversicherungsbeitrag. Diese beträgt grundsätzlich 50 % des nachgewiesenen Beitrags und wird unabhängig von den tatsächlichen Gesundheitskosten mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt.
Falls du als Feuerwehrbeamter die pauschale Beihilfe in Betracht ziehst, solltest du bedenken, dass diese Entscheidung unwiderruflich ist und auch für beihilfeberechtigte Angehörige gilt. Während die individuelle Beihilfe einen festen Anteil der Krankheitskosten übernimmt, ist die pauschale Beihilfe auf 50 % des Krankenversicherungsbeitrags begrenzt und kann in der privaten Krankenversicherung geringer ausfallen. Zudem werden Beitragsrückerstattungen häufig verrechnet, wodurch sich der Zuschuss reduziert.
Ein späterer Wechsel des Dienstherrn kann problematisch sein, wenn dort keine pauschale Beihilfe angeboten wird. Auch im Ruhestand könnten höhere Beiträge entstehen, da neben den Versorgungsbezügen weitere Einkünfte beitragspflichtig sind. Für Feuerwehrbeamte, die während des aktiven Dienstes Heilfürsorge erhalten, stellt sich diese Wahl meist erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Da ein Wechsel später nicht möglich ist, sollte die Entscheidung wohlüberlegt getroffen werden. Optinvest empfiehlt daher die individuelle Beihilfe, da sie langfristig mehr Flexibilität bietet und finanzielle Vorteile sichern kann.
Die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe hängt von vielen Faktoren ab und erfordert eine gründliche Überlegung. Es ist daher sinnvoll, sich im Vorfeld von einem Versicherungsmakler mit Erfahrung im Bereich der Beamtenabsicherung beraten zu lassen. So können alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden, um langfristige finanzielle Nachteile zu vermeiden und die passende Entscheidung zu treffen.
Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte ist so individuell wie der Beruf selbst. Es gibt keine „beste“ PKV, die für jeden geeignet ist, genau wie es auch keine universelle Ausrüstung oder das ideale Fahrzeug für alle gibt. Welche Versicherung und welcher Tarif optimal zu dir passen, hängt von deiner persönlichen Situation, deinen gesundheitlichen Bedürfnissen und den Anforderungen deines Berufs ab. Aus diesem Grund sollten allgemeine Empfehlungen oder Testberichte von Kollegen stets durch einen professionellen und unabhängigen Vergleich ergänzt werden, um die richtige Absicherung zu finden.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Versicherern, die speziell auf die Bedürfnisse von Feuerwehrbeamten zugeschnittene Tarife anbieten, darunter bekannte Anbieter wie Allianz, Debeka, HanseMerkur, Barmenia und HUK-Coburg. Diese Tarife unterscheiden sich nicht nur in den Beiträgen und Leistungen, sondern auch in den Aufnahmebedingungen, insbesondere bei der Gesundheitsprüfung. Einige Versicherer sind bei bestimmten Vorerkrankungen flexibler, während andere strengere Kriterien anlegen. Ein maßgeschneiderter Vergleich hilft dir dabei, eine private Krankenversicherung zu finden, die sowohl in Bezug auf Kosten als auch Leistungen perfekt zu deinem Berufsalltag als Feuerwehrbeamter passt und dir langfristige Sicherheit bietet.
Ein gründlicher Vergleich ist daher unerlässlich, um die PKV zu wählen, die am besten mit deinen persönlichen Bedürfnissen und den Anforderungen deines Berufs harmoniert.
Wir empfehlen dir daher aus unserer langjährigen Erfahrung das folgende Vorgehen:
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Ein Feuerwehrbeamter gilt als dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Das ist in Paragraf 44 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Auch wer innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Besserung zu erwarten ist, kann als dienstunfähig eingestuft werden. In solchen Fällen ist eine ärztliche Untersuchung verpflichtend, die nur durch einen Amtsarzt oder einen von der obersten Dienstbehörde anerkannten Gutachter erfolgen darf. Wenn nötig, kann auch eine Beobachtung angeordnet werden.
Laut Paragraf 47 BBG wird der Beamte schriftlich über die beabsichtigte Ruhestandsversetzung informiert. Er kann innerhalb eines Monats Einwendungen vorbringen, bevor die zuständige Behörde mit Zustimmung der obersten Dienststelle entscheidet. Der Ruhestand beginnt mit dem Monatsende der Mitteilung. Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Teil der Besoldung, der das Ruhegehalt übersteigt. Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Dienstzeit und den bisherigen Bezügen, kann aber bei vorzeitigem Ruhestand durch Abschläge reduziert werden.
Bei Feuerwehrbeamten greift im Falle einer gesundheitlichen Einschränkung oft nicht die allgemeine, sondern die spezielle Form der Dienstunfähigkeit. Die sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel berücksichtigt, dass ein Feuerwehrbeamter zwar noch anderweitig verwendbar sein könnte, den Einsatzdienst aber dauerhaft nicht mehr leisten darf. Diese Klausel stellt sicher, dass der Versicherungsschutz bereits dann greift, wenn der Beamte aus dem aktiven Dienst genommen wird. Ohne diese Regelung würde der Leistungsfall häufig nicht anerkannt, obwohl faktisch keine Rückkehr in den ursprünglichen Dienstbereich mehr möglich ist.
Feuerwehrbeamte in Ausbildung oder in der Probezeit haben bei Dienstunfähigkeit in vielen Fällen keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Grund dafür ist die sogenannte versorgungsrechtliche Wartezeit, die nach dem Beamtenversorgungsgesetz grundsätzlich eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraussetzt. Diese Regelung findet sich für Bundesbeamte in Paragraf 50 des Bundesbeamtengesetzes, ergänzt durch Paragraf 4 des Beamtenversorgungsgesetzes. In den Ländern gelten entsprechende Vorschriften, etwa in Paragraf 32 des Beamtenstatusgesetzes. Wird diese Mindestzeit nicht erreicht, entfällt der Anspruch auf Versorgung trotz vorliegender Dienstunfähigkeit. Besonders betroffen sind Feuerwehrbeamte auf Widerruf oder auf Probe, ebenso wie junge Kräfte, die erst kürzlich auf Lebenszeit verbeamtet wurden. In diesen Fällen erfolgt bei Dienstunfähigkeit in der Regel die Entlassung aus dem Dienst. Die Betroffenen werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Für Feuerwehrbeamte auf Probe gilt darüber hinaus eine weitere Einschränkung. Eine Versetzung in den Ruhestand ist nur möglich, wenn die Dienstunfähigkeit durch ein Ereignis verursacht wurde, das im direkten Zusammenhang mit dem Dienst steht, zum Beispiel durch einen Dienstunfall oder eine Schädigung während des Einsatzes. Ist die Ursache dagegen privater Natur, etwa ein Unfall in der Freizeit, führt dies in der Regel zur Entlassung ohne Ruhegehalt. Bei einer anerkannten Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls kann jedoch gemäß Paragraf 38 des Beamtenversorgungsgesetzes ein Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag bestehen. Dieser beträgt bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und kann auch gewährt werden, wenn die erforderliche Wartezeit nicht erfüllt wurde. Damit dient diese Regelung als wichtige Absicherung für Feuerwehrbeamte, deren Gesundheit bei der Dienstausübung beeinträchtigt wurde.
Eine begrenzte Dienstfähigkeit liegt vor, wenn ein Feuerwehrbeamter zwar nicht mehr voll dienstfähig ist, seine Aufgaben jedoch noch in reduziertem Umfang wahrnehmen kann. Nach Paragraf 45 des Bundesbeamtengesetzes ist das der Fall, wenn die Dienstpflichten noch mindestens zur Hälfte der regulären Arbeitszeit erfüllt werden können, und zwar unter Beibehaltung des übertragenen Amtes. Die wöchentliche Arbeitszeit wird dann entsprechend angepasst. Für Landesbeamte gelten vergleichbare Vorgaben, etwa in Paragraf 27 des Beamtenstatusgesetzes.
In dieser Konstellation erfolgt auch eine anteilige Anpassung der Besoldung. Nach Paragraf 6a in Verbindung mit Paragraf 6 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Dienstbezüge im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit gekürzt. Zusätzlich kann ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gezahlt werden, um die Einkommenseinbußen teilweise abzufedern. Die begrenzte Dienstfähigkeit ist somit ein wichtiges Instrument, um die Einsatzfähigkeit im Feuerwehrdienst trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglichst lange zu erhalten.
Jede Form der Dienstunfähigkeit bringt nicht nur gesundheitliche Belastungen mit sich, sondern oft auch erhebliche finanzielle Nachteile. Laut Statistischem Bundesamt wurde im Jahr 2021 fast jeder fünfte Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Das zeigt, dass das Risiko real ist und nicht unterschätzt werden sollte. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen und zahlt im Ernstfall eine monatliche Rente. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung. Besonders für Anwärter, Referendare und andere Bedienstete ohne Ruhegehaltsanspruch kann diese Absicherung entscheidend sein.
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Verursacht ein Feuerwehrbeamter oder Feuerwehranwärter bei der Dienstausübung einen Schaden, kann daraus eine persönliche Haftung entstehen. Nach Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Bediensteter grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine Amtspflicht verletzt und dadurch einem Dritten ein Schaden entsteht. Zwar haftet im Außenverhältnis in der Regel der Dienstherr, denn Artikel 34 des Grundgesetzes überträgt die Verantwortung auf diesen. Im Innenverhältnis kann der Dienstherr jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim Beamten selbst nehmen.
Diese Rückgriffsmöglichkeit ist im Bundesbeamtengesetz durch Paragraf 75 konkret geregelt. Danach müssen Beamte für Schäden, die sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten im Dienst verursachen, gegenüber dem Dienstherrn persönlich aufkommen. Auch eine gesamtschuldnerische Haftung ist möglich, wenn mehrere Beteiligte den Schaden gemeinsam verursacht haben. Für Feuerwehrbeamte im Landesdienst regeln vergleichbare Vorschriften, etwa Paragraf 48 des Beamtenstatusgesetzes, die vermögensrechtliche Haftung. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen vor erheblichen finanziellen Folgen und bewahrt das private Vermögen.
Für eine persönliche Regresspflicht ist kein vorsätzliches Verhalten notwendig, grobe Fahrlässigkeit reicht aus. Die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich nicht begrenzt und können insbesondere bei Personenschäden sehr hohe Summen erreichen.
Ähnlich wie eine Privathaftpflicht für den privaten Bereich schützt die Diensthaftpflichtversicherung Feuerwehrbeamte und Anwärter vor Schadenersatzforderungen, die aus der Ausübung des Dienstes entstehen können. Sie springt ein, wenn durch ein Versehen ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht wird. Der Beitrag ist in der Regel sehr niedrig und richtet sich nach der Tätigkeit, dem Leistungsumfang, der Absicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist oft schon für weniger als zehn Euro im Jahr erhältlich. Auf Wunsch kann auch der Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert werden – ein sinnvoller Zusatz, vor allem wenn es sich um Schlüssel zu Schließanlagen handelt. Da bereits kleine Fehler im Einsatzalltag große finanzielle Folgen haben können, ist diese Absicherung für Feuerwehrkräfte in der Regel dringend zu empfehlen.
Feuerwehrbeamte stehen bei der Auswahl ihrer privaten Krankenversicherung vor einer bedeutenden Entscheidung, die ihre langfristige Absicherung beeinflusst. Es geht nicht nur um den Schutz der eigenen Gesundheit, sondern auch um die Wahl des passenden Tarifs, der optimal zu den individuellen Bedürfnissen und dem Berufsalltag im Feuerwehrdienst passt. Da die Angebote in Bezug auf Leistungen, Beiträge und Vertragsbedingungen stark variieren, kann der Überblick schnell herausfordernd werden.
Falls du als Feuerwehrbeamter oder Anwärter noch unsicher bist, welche private Krankenversicherung für dich die beste Wahl ist, oder du Fragen zu Anbietern, Tarifen oder der Beihilfe hast, sind wir gerne für dich da. Mit unserer langjährigen Erfahrung als Spezialisten für Beamtenversicherungen unterstützen wir dich, beantworten deine Fragen und helfen dir, eine fundierte Entscheidung zu treffen, kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns, dich auf deinem Weg zur optimalen Absicherung zu begleiten!
Als Feuerwehrbeamter hast du die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Formen der Krankenversicherung zu wählen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile bieten. In der Regel erhalten Feuerwehrbeamte eine individuelle Beihilfe von ihrem Dienstherrn, die einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten abdeckt. Die Beihilfesätze variieren je nach Bundesland und persönlicher Situation. Um die verbleibenden Kosten abzusichern, entscheiden sich viele Beamte für eine private Krankenversicherung (PKV). Diese Kombination aus Beihilfe und PKV ermöglicht häufig eine umfassende medizinische Versorgung bei gleichzeitig kalkulierbaren Beiträgen. Einige Bundesländer bieten auch die Option einer pauschalen Beihilfe an. Bei dieser Variante übernimmt der Dienstherr einen festen Zuschuss zu den Krankheitskosten, während der Beamte den Rest über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abdeckt. Diese Entscheidung ist jedoch unwiderruflich, was langfristige Auswirkungen haben kann, besonders bei einem Wechsel des Dienstherrn oder im Ruhestand. Die Wahl zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe sollte gut überlegt sein, da die individuelle Kombination aus Beihilfe und PKV oft mehr Flexibilität bietet, insbesondere in Bezug auf die Wahl der Leistungen und der Versicherungsgesellschaft. Besonders im Ruhestand können die Beiträge zur PKV steigen, wenn keine Beihilfe mehr gewährt wird, weshalb eine frühzeitige Planung wichtig ist. Zudem kann ein Wechsel des Dienstherrn zu unterschiedlichen Beihilfeformen führen, was sich auf die Absicherung auswirken kann. Um die für deine persönliche und berufliche Situation optimale Lösung zu finden, ist es ratsam, sich individuell beraten zu lassen. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote hilft, die passende Absicherung zu wählen und langfristige finanzielle Nachteile zu vermeiden. In einigen Bundesländern wird jedoch anstelle von Beihilfe Heilfürsorge gewährt. Dort kann weder die individuelle noch die pauschale Beihilfe ausgewählt werden.
Die private Krankenversicherung (PKV) für Feuerwehrbeamte unterscheidet sich in einigen wichtigen Aspekten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während die GKV-Beiträge vom Einkommen abhängen, basieren die PKV-Beiträge auf dem Beihilfesatz, dem gewählten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Dank der Beihilfe übernimmt der Dienstherr in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Krankheitskosten, abhängig vom Bundesland und der persönlichen Situation. Die verbleibenden Kosten werden durch eine private Restkostenversicherung abgedeckt, was die PKV für viele Beamte zu einer attraktiven Option macht. Die Beitragshöhe für die PKV kann variieren, wobei günstige Tarife ab etwa 145 Euro pro Monat beginnen. Für umfassendere Premiumtarife liegt der monatliche Beitrag meist bei etwa 189 Euro. Ein entscheidender Faktor bei der Berechnung der Beiträge ist der Gesundheitszustand, da Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen führen oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden können. Daher ist es empfehlenswert, eine private Krankenversicherung möglichst früh abzuschließen, um von günstigeren Tarifen zu profitieren. Für Feuerwehrbeamte mit Beihilfeanspruch bietet die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV in der Regel eine kostengünstigere und leistungsstärkere Absicherung als die GKV. Ein individueller Vergleich der verschiedenen Angebote ist jedoch unerlässlich, um den optimalen Tarif zu finden, der sowohl in finanzieller als auch in leistungstechnischer Hinsicht am besten zu den persönlichen Bedürfnissen und dem Berufsalltag passt.
Als Feuerwehrbeamter erhältst du, je nach Bundesland und Dienstherr, entweder Beihilfe oder in bestimmten Fällen auch freie Heilfürsorge. Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der medizinischen Versorgung für Beamte, die im Einsatz besonderen körperlichen und gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Dazu zählen unter anderem Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst bestimmter Bundesländer. In diesem Modell übernimmt der Dienstherr die Kosten deiner medizinischen Versorgung direkt – ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, kann je nach Bundesland und Zuständigkeit deiner Behörde variieren. In einigen Ländern gibt es Sonderregelungen oder zusätzliche Leistungen, die über den Standard hinausgehen. In bestimmten Fällen hast du als Feuerwehrbeamter sogar die Möglichkeit, zwischen Heilfürsorge und Beihilfe zu wählen. Diese Entscheidung ist in der Regel verbindlich und gilt meist bis zum Eintritt in den Ruhestand. Nach dem aktiven Dienst entfällt die Heilfürsorge, sodass du in den meisten Fällen in die Beihilfe übergehst. Um die dann nicht abgedeckten Kosten zu tragen, benötigst du eine private Krankenversicherung, die speziell auf die Beihilfe abgestimmt ist. Während einige Bundesländer Feuerwehrbeamten Heilfürsorge gewähren, bieten andere ausschließlich Beihilfe an. Die genaue Regelung richtet sich nach dem Dienstherrn und dem jeweiligen Landesrecht. Deshalb ist es besonders wichtig, sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften und die damit verbundenen Versicherungsoptionen zu informieren.
Im Laufe deiner Laufbahn als Feuerwehrbeamter wirst du entweder über die freie Heilfürsorge oder über die Beihilfe krankenversichert. Beide Systeme entlasten dich finanziell im Krankheitsfall, unterscheiden sich aber deutlich in Struktur und Leistungsumfang. Die Heilfürsorge wird in einigen Bundesländern Feuerwehrbeamten im aktiven Einsatzdienst gewährt. In diesem Modell übernimmt der Dienstherr sämtliche beihilfefähigen Krankheitskosten. Der Leistungsrahmen ist dabei mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Nicht alle Leistungen sind jedoch vollständig abgedeckt – etwa im Bereich Zahnersatz oder bei alternativen Behandlungsmethoden. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzliche private Versicherungen abzuschließen, um mögliche Versorgungslücken zu schließen. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge automatisch. Ab diesem Zeitpunkt wechselst du in die Beihilfe und benötigst eine ergänzende private Krankenversicherung zur Absicherung des verbleibenden Kostenanteils. Die Beihilfe ist das in den meisten Bundesländern gängige Modell. Hier übernimmt der Dienstherr einen festen Anteil deiner Krankheitskosten, in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent, abhängig von Familienstand, Bundesland und Versorgungsstatus. Die übrigen Kosten deckst du mit einer sogenannten Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer ab. Auch Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz meist, um den steigenden Gesundheitsausgaben im Alter Rechnung zu tragen.
Während deiner Ausbildung und gesamten Laufbahn als Feuerwehrbeamter unterstützt dich dein Dienstherr im Krankheitsfall durch die sogenannte Beihilfe. Diese übernimmt einen festgelegten Anteil deiner Gesundheitskosten, je nach Bundesland und familiärer Situation meist zwischen 50 und 80 Prozent. Die verbleibenden Ausgaben sicherst du mit einer privaten Krankenversicherung ab, die speziell auf die Beihilfe zugeschnitten ist. Zusätzlich ist eine Pflegepflichtversicherung verpflichtend. Auch deine Familie kann unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Ehe- oder Lebenspartner erhalten häufig Beihilfe, sofern ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Für Kinder gilt in der Regel ein noch höherer Beihilfesatz, sodass auch hier eine ergänzende private Absicherung notwendig ist – allerdings meist zu besonders günstigen Konditionen. Da sich die Beihilfesätze und Voraussetzungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Regelungen deines Dienstherrn zu informieren. Private Krankenversicherer bieten hierfür spezielle Beihilfetarife an, die exakt auf deinen individuellen Anspruch abgestimmt sind. Sollte für deine Angehörigen keine Beihilfe bestehen, besteht die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. In jedem Fall lohnt sich ein persönlicher Vergleich, um die passende Lösung für dich und deine Familie zu finden.
Wenn du eine Laufbahn als Feuerwehrbeamter einschlägst, lohnt es sich, schon während der Ausbildung eine kleine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Damit sicherst du dir deinen damaligen Gesundheitszustand, ein wichtiger Vorteil, wenn du später in die private Krankenversicherung wechseln möchtest. Nach der Ausbildung bietet es sich an, die kleine Anwartschaft in eine große umzuwandeln. Damit wird zusätzlich dein Eintrittsalter festgehalten, was sich langfristig positiv auf deine Beitragshöhe auswirken kann, vor allem im Ruhestand. Die Umstellung ist in der Regel unkompliziert möglich und erfordert keine erneute Gesundheitsprüfung. So sorgst du frühzeitig für Stabilität und langfristige finanzielle Sicherheit im Bereich deiner Gesundheitsvorsorge.
Für Feuerwehrbeamte ist eine Diensthaftpflichtversicherung eine sinnvolle und wichtige Absicherung. Sie greift, wenn du im Einsatz versehentlich einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachst und dafür haftbar gemacht wirst. Besonders bei grober Fahrlässigkeit kann es schnell teuer werden, denn in solchen Fällen kann der Dienstherr verlangen, dass du für den Schaden selbst aufkommst. Die Diensthaftpflicht schützt dich vor solchen finanziellen Folgen, übernimmt berechtigte Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab, damit du dich auf deinen verantwortungsvollen Beruf konzentrieren kannst, ohne dir Sorgen um mögliche Haftungsrisiken machen zu müssen.
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte der privaten Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte zusammengefasst. Wir hoffen, dass dir diese Informationen einen wertvollen Überblick verschafft haben und du von unseren kostenlosen Vergleichs- und Tarif-Check-Angeboten profitieren kannst. Nutze dieses praktische Tool völlig unverbindlich, um die beste private Krankenversicherung zu finden, die perfekt zu deinen individuellen Bedürfnissen passt. Falls du noch Fragen hast oder eine detaillierte Beratung wünschst, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Sichere dir jetzt den optimalen Versicherungsschutz für deine Zukunft im Feuerwehrdienst!
Seit der Gründung von OPTINVEST im Jahr 2012 konzentriert sich unser Unternehmen auf die Beratung von Feuerwehrbeamten, Referendaren und anderen Beamten in den Bereichen Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. Unser Gründer Mirko Feller, der nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann selbst Lehramt studierte und einige Jahre als Lehrkraft tätig war, kennt die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse von Beamten sehr gut. Zusammen mit unserem erfahrenen Team, das mehr als 50 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst vereint, wissen wir genau, welche Lösungen im Bereich Versicherung und Finanzen optimal zu deiner Karriere passen.
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