Einige Bundesländer bieten Feuerwehrbeamten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dieses Modell unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung.
Die pauschale Beihilfe wird unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen angeboten. In diesen Bundesländern können Feuerwehrbeamte sich für dieses Modell entscheiden, das eine einfachere Abwicklung ohne Einreichung einzelner Rechnungen bietet. Dennoch kann sie langfristig mit finanziellen Nachteilen verbunden sein, insbesondere für Beamte mit höherem Einkommen oder ohne berücksichtigungsfähige Angehörige.
In anderen Bundesländern wie Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Möglichkeit zur Wahl der pauschalen Beihilfe. In einigen dieser Länder wurde die Einführung jedoch diskutiert oder bereits beschlossen, sodass sich künftige Änderungen ergeben können.
Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich für die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut überlegt sein. Ein Vergleich der Kosten und Leistungen der GKV und PKV ist ratsam, um langfristig die beste Absicherung zu gewährleisten. Eine individuelle Beratung hilft, die optimale Wahl für die eigene Situation zu treffen.