Einige BundeslÀnder bieten Feuerwehrbeamten als Alternative zur individuellen Beihilfe die sogenannte pauschale Beihilfe an. Dieses Modell unterscheidet sich deutlich vom klassischen Beihilfesystem: Statt eines direkten Zuschusses zu den Krankheitskosten erhalten beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte auf Wunsch einen Zuschuss von maximal 50 % ihres tatsÀchlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenvollversicherung.
Die pauschale Beihilfe wird unter anderem in Baden-WĂŒrttemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen angeboten. In diesen BundeslĂ€ndern können Feuerwehrbeamte sich fĂŒr dieses Modell entscheiden, das eine einfachere Abwicklung ohne Einreichung einzelner Rechnungen bietet. Dennoch kann sie langfristig mit finanziellen Nachteilen verbunden sein, insbesondere fĂŒr Beamte mit höherem Einkommen oder ohne berĂŒcksichtigungsfĂ€hige Angehörige.
In anderen BundeslĂ€ndern wie Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Möglichkeit zur Wahl der pauschalen Beihilfe. In einigen dieser LĂ€nder wurde die EinfĂŒhrung jedoch diskutiert oder bereits beschlossen, sodass sich kĂŒnftige Ănderungen ergeben können.
Da die Entscheidung fĂŒr die pauschale Beihilfe in der Regel unwiderruflich fĂŒr die gesamte Dienstzeit gilt, sollte sie gut ĂŒberlegt sein. Ein Vergleich der Kosten und Leistungen der GKV und PKV ist ratsam, um langfristig die beste Absicherung zu gewĂ€hrleisten. Eine individuelle Beratung hilft, die optimale Wahl fĂŒr die eigene Situation zu treffen.