In einigen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg, haben Beamte die Option, anstelle der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu wählen. Diese unterscheidet sich deutlich vom gewohnten Modell: Anstatt einen direkten Zuschuss zu den Krankheitskosten zu erhalten, bekommen Beihilfeberechtigte sowie gegebenenfalls deren Angehörige einen Zuschuss von bis zu 50 % ihres tatsächlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für viele Beamte ist die pauschale Beihilfe jedoch nicht immer die beste Wahl, da sie oft mit Nachteilen und unerwarteten Herausforderungen verbunden ist. Daher entscheiden sich nur wenige Beamte für dieses Modell. Zudem wird die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern angeboten, so etwa nicht in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Da die Entscheidung für die pauschale Beihilfe meist für die gesamte Dauer der Dienstzeit bindend ist, sollte sie sorgfältig geprüft werden. Es empfiehlt sich, die Vorteile und Kosten der GKV mit denen der privaten Krankenversicherung (PKV) zu vergleichen und sich rechtzeitig von einem Experten für Beamtenversicherungen beraten zu lassen, um eine langfristig vorteilhafte Entscheidung zu treffen.